EC-Karte weg, die nicht unterschrieben war. Muss ich für den Schaden haften?
Mir ist folgendes passiert: vorgestern muss ich meine Karte verloren haben, da hatte ich noch Geld abgehoben. Leider ist mir das erst heute morgen aufgefallen. Ich habe sie sofort sperren lassen. Allerdings ist die Karte noch nicht unterschrieben, habe sie erst letzte Woche bekommen und bin noch nicht dazu gekommen. Bisher wurde noch nichts von meinem Konto abgebucht. Wenn aber was passieren sollte, hafte ich dann mit für den entstandenen Schaden, weil ich die Karte nicht unterschrieben hatte?
2 Antworten
Nein du haftest nicht weil ja kein Schaden entsteht. Sollte der Finder mit Karte per Lastschriftverfahren einkaufen gehen so kannst du diesen Betrag ja stornieren lassen. Im übrigen gibt es fast keine Händler mehr die das Lastschrfitverfahren anwenden, es werden immer weniger.
Ich unterschreibe meine EC-Karte grundsätzlich nicht. Wenn sie verloren geht, hat der Finder zumindest nicht meine Unterschrift und kann die nicht fälschen. Nachteil: Man kann damit nicht abbuchen lassen, aber das habe ich eh noch nie in Anspruch genommen. Geldabheben geht auch ohne Unterschrift.