Gehaltserhöhung Jugendamt kindesunterhalt Strafe? Nachzahlen?

2 Antworten

Wurde er denn in der ganzen Zeit aufgefordert, sein aktuelles Einkommen anzugeben und hat er die Angaben nicht oder zumindest nicht richtig gemacht? Oder lief das einfach weiter? Gab es das schon vor längerer Zeit, könnte nämlich ab dem Zeitpunkt der Aufforderung ggf. ein Nachzahlungsanspruch bestehen. Ansonsten erst ab dem Zeitpunkt, wo er aktuell dazu aufgefordert wurde. Ansonsten gilt, dass rückwirkend meist kein Unterhalt gefordert werden kann, max. für ein Jahr oder länger nur, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Wer Unterhalt fordert, muss sich darum kümmern. Hier sehr detailliert erklärt:

https://www.unterhalt.com/kindesunterhalt-nachfordern.html


SimoneW89 
Beitragsersteller
 21.04.2022, 23:16

Die Mutter des Kindes ist vollkommen zufrieden und wollte auch nicht mehr.

die Wohngeldstelle hat auch nichts weiter dazu gesagt, als sie dies bezogen hat.

Aber nun fordert das Jobcenter…

da diese ihr ja Geld überweisen und der Unterhalt angerechnet wird.
daher habe ich jetzt Angst das was passiert.

2019 hat er die letzte Aufforderung bekommen weil sie dort auch einmal von alg2 gelebt hat und dort hat er auch alles eingereicht, sagte er mir gerade.
in der Zwischenzeit hat er aber eine Gehaötserhöhung Brutto von knapp 400€ brutto mehr bekommen und dies hat er nicht angegeben.

Nachdem die Kindsmutter dem Anschein nach nie eine Offenlegunng seines Einkommens gefordert hat, blieb es immer bei den 258 Euro an Unterhalt - nachgefordert werden kann da nichts.

Bei Dir wird es wohl zu einer Mangelfallberechnung kommen, soweit es sich um 2 Kinder handelt und Du jetzt nicht verheiratet bist.


SimoneW89 
Beitragsersteller
 21.04.2022, 23:25

Was bedeutet eine mangelfallberechnung was kommt da jetzt auf einen zu ?

muss man jetzt für mehrere Jahre zurück zahlen ? Wie hoch ?

Entschuldigung für die vielen Fragen

wilees  21.04.2022, 23:30
@SimoneW89

beim Mangelfall laufen keine Schulden beim JA oder anderswo auf.

SimoneW89 
Beitragsersteller
 21.04.2022, 23:22

Nicht verheiratet! Allein lebend, 1 Kind (wofür das Jobcenter jetzt nachfragt)

SimoneW89 
Beitragsersteller
 21.04.2022, 23:19

Nein gilt alles nur für 1 Kind !!!! Das 2 ist noch nicht da!

Daher fragen wir