das hängt natürlich immer von der konkreten Kreditkarte ab - aber in der regel eher NEIN
Wenn man eine Zahlung am 18.09. in Auftrag gegeben hat: vor oder nach Bankschlusszeit? per Beleg oder Online? Konto gedeckt / Belastung am Kontoauszug? Empfänger auch in Deutschland / SEPA-Land?
... also am 19.09. sollte die Zahlung bei "D+1" (also am folgenden Bankarbeitstag) angekommen sein, wenn alles andere ok war.
In dem Forum hier werden oft Beschwerden laut über die Dauer, aber Rückfragen nach "wann denn wirklich angekommen" / Ursachen o.ä. werden nie geantwortet. Sollte ja Forum / Erfahrungsaustausch seinund keine Einbahnstrasse.
Das Finanzamt hat keinen direkten Zugang zu den Konten. Es gibt nur eine Abfrage-Möglichkeit (insbesondere für Sozialkassen) danach, wo jemand ein Konto hat, aber nicht auf Kontostand oder gar Umsätze bezogen. Im Zweifel muss man dann Kontoauszüge vorlegen - fallbezogen. Im Prinzip muss ein Grund für diese Abfrage vorliegen.
Die Banken melden von sich aus höchstens Verdachtsfälle bei Geldwäscheprüfungen. Es gibt da noch die Meldepflicht nach AWV - Außenwirtschaftsverordnung, die Daten werden aber nur zu statistischen Zwecken eingeholt. Das muss man selber nach Geldeingang / Überweisung tun (Betragsgrenze 12.500 EUR) Weitere Informationen bei der Bundesbank:
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/grenzueberschreitende_zahlungsmeldungen.html?docId=120988#120988
Ob ein verklausulierter Verwendungszweck gegen Verdächtigungen hilft? Wohl kaum .... Ehrlich währt am längsten, auch in Steuerfragen.
Es gibt da die Meldepflicht nach AWV - Außenwirtschaftsverordnung, die Daten werden aber nur zu statistischen Zwecken eingeholt. Das muss man erst nach Geldeingang tun. Weitere Informationen bei der Bundesbank:
https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/grenzueberschreitende_zahlungsmeldungen.html?docId=120988#120988
kann schon sein, muss aber nicht. nach den gesetzlichen Regelungen ist das sogenannte D+1 (nächster Wertstellungs-Werktag) Pflicht. Bei Fidor sollte es aber fixer gehen. Wenn also die Absender-Bank es schnell in die Abrechnung gibt (Clearing), dann kommt es auch fix an - und am Eingang muss die Bank (hier SPK) es gleichtägig gutschreiben. Wann die Zahlung am Kontoauszug erscheint (im Online-Banking zu sehen ist), kann noch etwas dauern.
Zusammengefasst: sollte gehen.
Eine Bitte: gib mal Rückmeldung, wann es zu sehen war, mit welcher Wertstellung.
das wohl nicht vorgesehen - Schenkung an die Buba?
Dann kann man es auch vernichten, was aber auch verboten ist, glaube ich.
wer sollte das Geld denn auf die reise senden? Hat er schon? Sicher? Ab dem Moment, an dem die Bank den Zahlungsauftrag akzeptiert hat (richtig autorisiert, Deckung auf dem Konto, cut-off Zeit eingehalten) dauert es noch 1 Werktag.
Die Frage ist also nicht an die bank sondern an den Auftraggeber der Zahlung zu richten.
Seit Umsetzung der SEPA-verordnung ist nur noch der IBAN das alleinige Merkmal mit dem die Banken die Buchung vornehmen dürfen. Ein BIC ist innerhalb des EWR gar nicht mehr nötig, ob bei SEPA-Zahlungen in die Schweiz die Bank den BIC verlangt, kann sie entscheiden (müsste aber nicht - es gibt dafür genauso Listen wie bei anderen Ländern). Ob natürlich die Bank trotzdem immer noch ihren Kontonummer-Namensvergleich im Hintergund laufen hat, der vor der SEPA eigentlich Pflicht war, liegt in eigener Hoheit. Aber selbst mit diesem sind Zahlungen an eine Firma mit/ohne Zusatz wie GmbH CoKG aA Ltd. SE egal. Auch Buchstabendreher sind in der Regel unschädlich. Es sollte halt passen - an MickeyMouse sollte man nicht gerade senden.
Auf dem Konto des Empfängers (so lese ich die Frage) fallen bei Eingang einer SEPA-Überweisung die gleichen Gebühren an, wie für jeden anderen Zahlungseingang aus DE. Das ist bei den meisten (privaten) also keine Gebühr.
Das Geldwäschegesetzt hat damit nix zu tun. Die AWV-Meldung (Aussenwirtschaftsverordnung) wird erst ab 12.500 EUR fällig. Manchmal drucken Banken den Hinweis auch bei kleineren Beträgen an - der kann dann ja ignoriert werden.
dir werden durch deine Bank keine Gebühren in Rechnung gestellt. Sogar umgekehrt: du bekommst das Geld mit dem Valuta (Wertstellungsdatum) wieder gutgeschrieben, so dass dein Konto soi gestellt wird, als ob gar kein Geld weg genommen worden wäre. Z.B. wenn deswegen Dispozinsen anfallen würden - nix da. Wenn die Lastschrift aber doch berechtigt war, wird der Absender der Lastschrift diese gebühren plus seinen Aufwand dir wieder in Rechnung stellen. Aber deswegen sollte man keine Angst haben, das kann nur selten durchgedrückt werden. Es sei denn man versucht so eine Rückgabe wutwillig.
Inzwischen ist bei SEPA-Zahlungen innerhalb des EWR der BIC optional. Kann man angeben - muss manaber nicht. Aber SEPA ist ja nur EUR.Bei Zahlungen in GBP an UK oder SEK nach Schweden, oder auch EUR-Zahlungen im SEPA-Format in die Schweiz muss man den BIC angeben.
Ob die letzten drei Stellen relevant sind, hängt von der Bank ab. Bei der Commerzbank ist das so (COBADEFF, COBADEFFXXX, COBADEFF670 ist kommt immer an der gleichen Adresse an) - auch bei der Postbank (PBNKDEFF, PBNKDEFFXXX, PBNKDEFF100). Das System hat etwas mit dem SWIFT-Netzwerk zu tun. Aber bei Sparkassen wäre
Bei Sparkassen sind die letzten drei Stellen wesentlich: ob man an HELADEFF oder HELADEF1FRI sendet ist wesentlicher Unterschied - und das liegt nicht an der 8.Stelle 1.
Bei der Commerzbank funktioniert so eine schnelle Überweisung nicht mal vom Tagesgeld-Unterkonto auf das Hauptkont. Aber innerhalb der DKB geht es sofort - live erlebt an einem Sonntag Abend (es wird zwar mit Buchungstag / Valuta Montag gebucht, so dass man im Nachgang nix mehr davon sieht - aber das ist ja egal, oder?)
EREF ist die Ende-zu-Ende-Referenz, ein bis zu 35 Stellen langer zusätzlicher Verwendungszweck, den der Abesender der Nachricht bestimmt. Ob das bei zwei aufeinanderfolgenden Nachrichten identisch ist, kann jeder Sender selber entscheiden.
Leider muss ich den bisherigen Antworten widersprechen. In der Frage wird nichts von SEPA gesagt. Wenn die Überweisung aus CH in CHF gestartet wird, dann kann es nicht SEPA sein. Die müsste dort als EUR-Überweisung gestartet worden sien.
Aber auch wenn das so initiiert worden wäre: die Preisverordnung der EU (Inlandspreis für EU-Überweisungen) gilt nur für die EU - und die Schweiz gehört nicht dazu. Einige Banken nehmen bei Eingang SEPA aus CH auch Gebühren (bei der Postabnk ...) - gesetzlich erlaubt. Ich würde die Bank wechseln, oder zumindest dort ein zusätzliches Konto aufmachen, wo solche Zahlungseingänge kostenlos sind. Leider sind die Preisverzeichnisse nicht so leicht zu lesen.
Hallo Maxine, Antwort im angegebenem Link von billy gefunden? Der konkrete Teil wäre ja "Grundsätzlich gilt, dass alle Mandatsangaben geändert werden können. Allerdings wird ein neues Mandat erforderlich, sollte sich die Identität des Zahlungsempfängers ändern."
Man könnte auch einfacher antworten: die Bankverbindung der Zahlunsgempfänger (deine Firma) ist nicht Teil vom Mandat. Du kannst mal von diesem oder mal von jendem Konto einziehen, ohne rigendwen zu informieren. Oftmals ist das Konto des Lastschriftabssenders im Kontoauszug des Bezogenen gar nicht dargestellt.
Sorry - wegen (offline) Urlaub bin ich jetzt erst über die Frage gestolpert.
Gegenfrage: hast du oder dein Arbeitgeber oder beide ein Konto bei der Postbank? Wann am Mittwoch wurden die Zahlungen beauftragt - vor oder nach Annahmeschluss bei der Bank der Arbeitgebers? Ab Annahme durch die Bank darf die Zahlung nur einen Werktag bis zu deinem Konto brauchen - also dann auf dem nächsten Kontoauszug zu sehen.
Wie schon oben erwähnt: Ostern sind keine Bankarbeitstage.
Und noch ein Kommentar: egal bei welcher Postbank du bist: die Verarbeitung läuft zentral auf einem System für ganz DE
Interessant wäre ja mal eine Reaktion von einem Fragesteller: wann kam das Gehalt denn nun wirklich an?
Eine Rückgabe einer Lastschrift (SEPA Basis) ist 8 Wochen nach Belastungsdatum ohne Angabe von Gründen möglich. Diese Rückgabe wegen Widerspruch dauert durch die Systeme so lange, wie sonst eine Überweisung (auch) dauert. Also je nachdem wann du im Online - Banking die Aktion gestartet hast (in Bezug auf die Annahmezeiten) geht der Datensatz sofort oder am nächsten Tag auf die Reise. Nun hängt es davon ab, wo das andere Konto ist ( gleiche Bank - sofort, ganz woanders ... dauert länger) aber am folgenden Werktag ist die Rückbelastung auf dem ursprünglichen Konto. Plus Gebühren der beiden Banken. Ob das dann sofort auf einem Kontoauszug zu sehen ist oder erst beim nächsten Tagwechsel, hängt von der Bank und deren Systemen ab. Wann dann der Kontoauszug gezogen wird ....
Die Rückgabe muss deine Bank ohne Begründung akzeptieren, ob die Rückgabe rechtens ist, ist damit nicht gesagt. Falls nicht darf die Firm (Yoga Kurs) alle Bankgebühren und eine eigene Gebühr oben drauf anfordern. Mahnung, Inkasso Anwalt etc. - noch mal Gebühren...
Die Umsetzung der SEPA ist noch nicht fertig, wie man an diesem Beispiel sieht. Es ist noch nicht ein "single ... area" - eher "several". Die Länder sind unterschiedlich an die technische Umsetzung herangegangen. Deutschland hat sich ein Schema-Variante definiert. Aktuell gültig ist die pain.008.003.03 - in AT nimmt man die pain.008.001.02 (die Variante 001 der Version 02 hat viele optionale Felder, die in der SEPA nicht relevant / nicht erlaubt sind. Deshalb hat DE eine Variante 003 genommen, in denen diese Optionen stark eingeschränkt sind). Technische Details für AT sind bei www.stuzza.at zu finden.
Ich weiß ja nicht mit wem du bei der "Von Essen Bank" (BLZ 360 102 00, BIC VONEDE33) gesprochen hast, aber die Zentralbank in Deutschland ist immer noch die Deutsche Bundesbank. Welche ist denn "Deine Sparkasse"? Und wie schon so oft in diesem Netz wurde gsagt, bei SEPA dauert die Überweisung 1 Tag von Konto zu Konto. Es kann auch schneller gehen ... Interressant wäre ja mal, wenn du uns auch wissen lassen würdest, wann genau es ankam.
Die Bank hebt die Kontoauszüge natürlich noch auf - in AT ist wahrscheinlich die Frist auch 10 Jahre, aber denke nicht, dass das kostenlos ist. Melde dich bei denen und frag nach! Und dann lass uns hier im Forum doch mal wissen, was es kostet ...