Gebührenhöhe für Sicherheitenaustausch: Bank verlangt 750 € für einen Austausch von 28.000 € in eine anderes Grundbuch - stimmt der Betrag?

2 Antworten

Erscheint selbst mir als Bänker relativ hoch die Gebühr.

Kann es sein, dass hier auch alle anderen Gebühren mit abgegolten sind, insbesondere der Notar ? Weil wenn der irgendwo im Grundbuch "rummachen" muss, kostet es ja auch immer ein Heidengeld.

Für "all in" , also Gebühr für alle und alles die beteiligt sind, geht das dann vielleicht schon in Ordnung.

 


HeinkeDawos 
Beitragsersteller
 06.11.2017, 18:57

Nein, die Notarkosten usw. kommen noch hinzu.

Spricht dein Banker Schwyzerdütsch? Das kostet natürlich extra.

Wenn nicht ist es schon etwas viel. Ich würde in der Gebührenliste nachschauen und sonst fragen, wie sich die Höhe errechnet.


HeinkeDawos 
Beitragsersteller
 06.11.2017, 17:01

Sorry, ich habe 2 mal versucht den Text zu korrigieren. Es funktioniert nicht!

Auf Nachfragen wie sich die Höhe errechnet reagiert die Bank nicht.

Hier noch mal meine gesamte Sutuation:

Ich bin derzeit dabei einen Sicherheitenaustausch durch zu
führen. Das Restdarlehen soll in das Grundbuch einer weiteren Immobilie eingetragen werden, in deren Grundbuch die Bank bereits eingetragen ist. Für diesen Vorgang ist eine Grundschulderhöhung um 16000,- € erfoderlich, die gesamte Grundschuld liegt dann bei 40.000,- €, die Immobilie ist mit ca. 55.000,- € bewertet worden.

Die Bank hat diesem zugestimmt, verlangt aber eine
Bearbeitungsgebühr von 750,- €.

Ich bin nicht bereit, diesen hohen Betrag zu bezahlen, denn:

Diese 750,- € stehen in einer Preisliste, die online nicht
einsehbar ist und die ich erst auf Nachfrage erhalten habe. Man verlangt von mir, zu unterzeichnen, das ich über die Preislisten informiert war und die Bank weigert sich, den Sicherheitenaustausch durch zu führen, wenn ich nicht diese enorme Gebühr von 750,- € bezahle, um 28.000,- € Kredit in dem weiteren
Grundbuch unter zu bringen.

Diese 750,- € stehen, tatsächlich in der mir zugesanten Preislist, der HASPA. Diese Summe fällt grundsätzlich an,
egal ob es sich um einen Sicherheitenaustausch und Objektbewertung von 1 Mio, deren Wert zu ermitteln erheblich größer sein dürfte oder eben wie bei mir in Höhe von 28.000,- €!

Soweit ich informiert bin, habe ich ein Anrecht auf eine
Rechnung mit Aufstellung des Aufwandes, den die Bank hat. Die 750,- € können nicht auf den Aufwand bezogen sein, wenn diese Gebühr Kredithöhen unabhängig eingefordert wird.

Auf schriftliche Aufforderung mir eine aufwandbezogen
Rechnung mit Darstellung des Aufwandes der Bank zu senden, erhalte ich lediglich die Antwort:

"Ihnen steht es selbstverständlich frei entweder den
angebotenen Sicherheitentausch mit Erfüllung der Auflagen anzunehmen oder die
Darlehen abzulösen. An den anfallenden Gebühren des Sicherheitentausches hat
und wird sich nichts ändern, die Höhe des Vorfälligkeitsentgeltes bei
vorzeitiger Ablösung der Darlehen wird bei erfolgter Ablösung zum Stichtag
ermittelt."

Dies bedeutet, ich komme nur zu meinem Recht, wenn ich eine
ungerechtfertigt hohe Gebühr bezahle.

Was kann ich dagegen tun?

Rat2010  06.11.2017, 17:15
@HeinkeDawos

Der Grund für die Gebühr ist sicherlich, dass manche anderen Gebühren verboten wurden oder von Kunden kritisch gesehen werden und vor allem mit dem Einlagengeschäft kein Geld mehr zu verdienen ist. 

Also werden die Leistungen, bei denen die Banken am vermeintlich längeren Hebel sitzen, immer teurer.

Hast du zur Zahlung der Gebühr eine Alternative?

HeinkeDawos 
Beitragsersteller
 06.11.2017, 19:03
@Rat2010

Warum die Bank sich solch eine Gebühren ausdenkt, ist mir schon klar. Das ist auch nicht die Frage.

Klar ist eigentlich auch, dass, wie beschrieben, wenn ich das nicht bzahle, ich nicht zu meinem Recht komme, die Grundschuld in eine anderes Grundbuch ein zu tragen.

Ich habe auch ein Recht, auf eine detailierte Darstellung der Leistung, (so habe ich es im Inernet recherchiert und der Bank auch mitgeteilt) die die Bank in Rechnung stellt. Sie reagiert aber nicht auf meine Vorderung nach dieser Rechnung. Eine Alternative habe ich nicht, sonst würde ich hier nicht fragen .....

Rat2010  06.11.2017, 19:19
@HeinkeDawos

Ich glaube nicht, dass eine Gebühr, die im Preisverzeichnis steht, begründet werden muss.

Wenn wäre es eigenartig, dass Kontoführungs- und Depotgebühren so unterschiedlich sind. Beides gibt es auch für null. Ich habe auch schon Depots mit Fonds von Kunden übernommen, die davor mehrere Tausend € Depotgebühr im Jahr bezahlt haben. Weil im Preisverzeichnis sind die Leute nicht darauf gekommen, dass es etwas viel sein könnte.

correct  06.11.2017, 19:25
@HeinkeDawos

Ich glaube nicht, dass die Bank nicht reagiert - es ist nur eine Person oder Abteilung.

Was die wohl sagen, wenn Du in den nächsten Tagen beim Vorstand aufschlägst?

Rat2010  06.11.2017, 20:07
@correct

Tja, was werden sie wohl sagen?

Gleiche Regeln für alle Kunden. Wenn sie einem Kunden etwas nachlassen, was ist dann mit allen anderen?

In Zeiten, in denen man davon ausgehen muss, dass man es im Internet findet, wenn die Gebühren verhandelbar sind, geht das noch weniger als früher.

HeinkeDawos 
Beitragsersteller
 07.11.2017, 10:37
@correct

Die Bank hat ja reagiert mit dem obigen Text:

"Ihnen steht es selbstverständlich frei entweder den
angebotenen Sicherheitentausch mit Erfüllung der Auflagen anzunehmen oder die
Darlehen abzulösen. An den anfallenden Gebühren des Sicherheitentausches hat
und wird sich nichts ändern, die Höhe des Vorfälligkeitsentgeltes bei
vorzeitiger Ablösung der Darlehen wird bei erfolgter Ablösung zum Stichtag
ermittelt."

Diesen Text habe ich bereits 2 mal erhalten, obwohl ich der Bank schrieb, dass die Rechnung über 750,- € eine detaillierte Beschreibung des Aufwandes enthalten muss! Gemäß Gesetzt hätte ich eine Recht darauf, das mir der Aufwand, den die Bank hat, beschrieben wird und ich auch nur diesen bezahlen müsse. Die Bank nimmt aber von jedem für diesen Dienst 750,- € ab, egal wie groß die Summer für den Sicherheitenaustausch ist. Also sind die 750,- € nicht Leistungsbezogen.

Die Bankangestellt, mit der ich kommuniziere, reagiert aber immer nur stumpf mit dem o.g. Text.

Rat2010  07.11.2017, 13:49
@HeinkeDawos

Was soll die Bankangestellte machen?

Du zweifelst die Angemessenheit einer Gebühr an. Sie findet das vielleicht auch hoch aber wenn sie ihren Chef fragt, dann sagt ihr der, dass diese Gebühr nunmal unabhängig von der Darlehenshöhe erhoben wird und so in der Preisliste steht.

Die wissen, dass man Gebührenhöhen sinnvoll nur vor Gericht angreifen kann aber jeder weiss, dass das (unangemessen hohe) Kosten verursacht und dass man dort und auf hoher See in Gottes Hand ist.