Die Einlagensicherung gilt im Zweifel immer pro Institut, zumindest bisher. ( Könnte man ja ändern ).
D.h. , Sparkasse XY und Sparkasse AB sind zwei Institute mit eigener Sicherungsgrenze.
Ob es dennoch Sinn macht z.B. 1 Mio auf 10 verschiedene Instittue aufzuteilen ? Jein. Macht es nur, wenn genau deine eine Sparkasse pleite gehen würde und niemand anders ( Landkreis , Bund ) die Einlagen mal wieder sichern würde ( in der Presse stünde natürlich, die Bank wäre gerettet worden , die Bank hat dadurch aber keinen Vorteil ).
Spätestens wenn aber alle 10 Banken auf die Du verteilt hast pleite gehen, stellt sich die Frage nach dem Sinn nicht mehr, weil dann stellt sich die Frage, ob überhaupt irgendwas aus der Sicherung geleistet wird.
Es ist Kraft Logik völlig unmöglich, alle Einlagen unter 100.000 abzusichern. Das geht schlicht und ergreifend nicht. ( Theoretisch steigt durch die Aufteilung der Anteil gesicherter Einlagen was für alle die Sicherung im Falle eines Totalcrashes senkt ).