Die Einlagensicherung gilt im Zweifel immer pro Institut, zumindest bisher. ( Könnte man ja ändern ).

D.h. , Sparkasse XY und Sparkasse AB sind zwei Institute mit eigener Sicherungsgrenze.

Ob es dennoch Sinn macht z.B. 1 Mio auf 10 verschiedene Instittue aufzuteilen ? Jein. Macht es nur, wenn genau deine eine Sparkasse pleite gehen würde und niemand anders ( Landkreis , Bund ) die Einlagen mal wieder sichern würde ( in der Presse stünde natürlich, die Bank wäre gerettet worden , die Bank hat dadurch aber keinen Vorteil ).

Spätestens wenn aber alle 10 Banken auf die Du verteilt hast pleite gehen, stellt sich die Frage nach dem Sinn nicht mehr, weil dann stellt sich die Frage, ob überhaupt irgendwas aus der Sicherung geleistet wird.

Es ist Kraft Logik völlig unmöglich, alle Einlagen unter 100.000 abzusichern. Das geht schlicht und ergreifend nicht. ( Theoretisch steigt durch die Aufteilung der Anteil gesicherter Einlagen was für alle die Sicherung im Falle eines Totalcrashes senkt ).

...zur Antwort

Ich denke mal, das Unternehmen hatte Gründe dafür. Scheinbar keine wirtschaftlich guten. Das war ja wohl ein Kapitalschnitt.

Dass man in solchen Fällen die Aktie vom Handel aussetzt ist klar, damit nicht die besser informierten die schlecht informierten übervorteilen.

Einklagen kannst Du natürlich nichts. Du hast Dich als Unternehmer betätigt, in einem Unternehmen, dass wohl nicht gut läuft. Das nennt man unternehmerisches Risiko. Tritt zwar selten ein, aber wenn, dann kostet es meist.

...zur Antwort

Aufgefallen ist mir das auch schon und ich habe zumindest bei meinem REWE Markt auch schon mal den Eindruck gehabt, das kein Bon rauskommt, wenn ich ( oder andere Kunden ) sagen, dass sie keinen möchten.

Wenn man verzichtet obwohl er ausgedruckt wurde, nimmt ihn die Kassiererin und wirt ihn bei sich in den Müll.

Also dürfte wohl beides eine Rolle spielen - Papier sparen und weniger Müll "im Umfeld des Supermarktes", der ja die Leute stört und dann auch noch blöder Weise gleich eine negative Werbung für den Supermarkt macht, weil sein Name ja draufsteht ......

...zur Antwort

Wie kann "im Depot" sich die Börse verändern ? Meinst Du die akutelle ( französisch : realtime ) Kursanzeige auf deinen Bestand ? Das ist doch klar, dass die DKB dort ändern muss, wenn sie auch nach 17.30 noch Kurse zeigen will, die aktuell sind.

Wenn es um die Ordererteilung geht, ist der Auftrag des Kunden maßgebend. Allerdings müssen die Banken aufgrund rechtllicher Vorgaben ( und damit sie nicht ihrem angeblichen Haupthobby Kundenabrippen nachgenen ) nach ihrer Erfahrung einen Börsenplatz "empfehlen".

Es kann jetzt natürlich bei der DKB sein ( kenne deren Orderforumular ja nicht ), dass man zwar den empfohlenen, vermutlich voreingestellten Börsenplatz überschreiben kann, diese aber ohne Bestätigung ( z.B. irgendwo nochmal einen extra Haken klicken oder rausnehmen ) automatisch wieder auf den empfohlenen Börsenplatz zurückspringt.

...zur Antwort

Was die Legalität des geschenkten Vermögens angeht, bist Du meiner Meinung nach nicht in der Nachweispflicht. Wenn man alle möglichen und umöglichen Eventualitäten ausschließen wollte, macht ihr beide einen notariellen Schenkungsvertrag, welcher beweist , dass Du das Geld geschenkt bekamst und es zu dir nicht illegal gelangte. ( Bestimmte Regelungen wie z.B. die Auszeichnung des Geschäftsvorfalls wegen Bareinzahlung aufgrund des Geldwäschegesetzes bleiben davon natürlich unberührt ).

Wenn dein Vater das verschenkte Geld irgenwie illegal erworben hat ( z.B. Schwarzarbeit, kriminelle Handlung ) ist das nicht dein Ding und Du must das nicht nachweisen und auch nicht dafür bürgen.

Ansonsten meine vollkommene Hochachtung ob solcher Steuerehrlichkeit.

In der Regel interessiert es nur die Leute, die > Freibetrag erben, wie sie das auch noch steuerfrei hinbekommen.

Hut ab.

...zur Antwort

Also, vieles von dem was Du schreibst ist richtig. dafür erst mal ein Lob !!

Wichtig ist, dass durch die Giralgeldschöpfung eben nicht nur "ein Kredit ohne Gegenleistung" entsteht ( dein Kommentar zum Verlustausgleich lässt vermuten, dass Du dies annahmst ) , sondern es entsteht eine Forderung und eine Verbindlichkeit in der gleichen Millisekunde.

Und da bei der Geldschöpfung auch Einlagen entstehen, ergibt sich somit u.U. auch eine Mindestreservepflicht dieser Einlagen und eben eine höhere zu haltenden Mindestreserve für die Geschäftsbank.

Du schreibst, es wäre egal, ob die Bank 10 oder 20 Euro auf das Zentralbankkonto überträgt, nur wo soll sie das hernehmen. Wie Du richtig erkannt hast, gibt es einen Unterschied zwischen Geld und Zentralbankgeld. Und die Zentralbank will zur Erfüllung der Mindestreserve eben Zentralbankgeld, dass wiederum nur die Zentralbank "schöpfen" kann, die Banken sind also hier in einer gewissen Abhängigkeit, da sie die Giralgeldschöpfung eben nur betreiben können, wenn die Zentralbank die hieraus resultierenden höheren Mindestreserveanforderungen entsprechen allimentiert ( wow, das klint fast wie im Lehrbuch ).

Dieser Sachverhalt , und deshalb steht es ja im Lehrbuch , ist nur theoretisch relevant. In der Praxis war es schon immer so, dass die Zentralbanken immer soviel Zentralbankgeld bereitgestellt haben, wie benötigt wurde.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.