Gebrauchtwagen gekauft mit 800€ Wartungsstau, zu recht?
Hallo Liebe Community,
ich habe einen Gebrauchtwagen Golf IV gekauft (war mein erster Kauf) und eine Probefahrt gemacht, war alles in Ordnung, ich habe die Motorhaube aufgemacht, alles trocken.
Ein Tag danach, ginge die Motorkontrollleuchte und EPC an, und 2 Tage danach, lässt mich mein Auto im Stich. Auf der Bundesstraße will es nicht mehr ziehen und es geht aus. Erst nach ca. 15 Minuten Probieren hat es wieder angespruchen.
Ich musste dann in die Werkstatt, und da haben sie einiges austauschen Müssen:
- Lamdasonde
- Impulsgeber Kurbenwelle + Dichtung
- AGR-Ventil
- Kraftstofffilter
- Zündkerze
- Zündspule
Nach etwas Fahren stelle ich fest, dass das Auto abnormal ruckelt. Die Werkstatt stellte fest, dass der Auspuff komplett gerostet und voll ist und dass der Motor deswegen nicht atmen kann. Also
- Auspuff
ausgetauscht. Außerdem hat die Werkstatt festgestellt, dass der
- Bremsschlauch
kaputt war und dass der Verkäufer es deswegen geklebt hat, musste auch ausgetauscht werden. Ist mir Beim Kauf irgendwie nicht aufgefallen.
Da es beim Kauf draußen kalt war, ginge die Temperaturanzeige im Armaturenbrett nicht, ich dachte, dass es normal ist, weil die Dinge halt manchmal Zeit brauchen wenn es kalt ist. Das habe ich jetzt nicht repariert weil es nicht dringend ist
So Jetzt habe ich um die 800€ für die Reperaturen ausgegeben und ich fühle mich schon verarscht, weil es mir einiges verschwiegen war, und weil ich mit der Kenntnis der Schäden das Auto nicht gekauft hätte. Im Kaufvertrag steht:
"Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art"
Was kann ich jetzt tun?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
2 Antworten
Hallo!
Grundsätzlich gilt für den Verkauf von gebrauchten Waren eine einjährige Gewährleistung, die der Verkäufer Dir einräumen muss. Die Gewährleistung bezieht sich darauf, dass der Gegenstand bei Übergabe intakt und so nutzungsfähig ist, wie man es allgemein erwartet.
Die Gewährleistung kann bei privaten Verkäufern ausgeschlossen werden. Dies ist hier wohl geschehen, auch wenn die gewählte Formulierung recht unglücklich ist und unter Umständen vor Gericht keinen Bestand hat.
Unabhängig von wer Gewährleistung haftet der Verkäufer aber für Mängel, die ihm bei Kauf bekannt waren. Das ist die sog. Sachmängelhaftung. Die Sachmängelhaftung kann nicht ausgeschlossen werden, entsprechende Klauseln sind unwirksam.
Im vorliegenden Fall musst Du also nachweisen, dass der Verkäufer Kenntnis von den Mängeln hatte und sie Dir verschwiegen hat. Das ist bei gravierenden Mängeln einfacher als bei kleinen Mängeln.
Problematisch dabei ist, dass Du die Reparatur bereits in Auftrag gegeben und dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hast. So muss er die Reparaturaufwendungen nämlich grundsätzlich nicht bezahlen.
Mein Tipp:
Versuche dich mit dem Verkäufer gütlich zu einigen.
Endet die Sache vor Gericht, kann ein Urteil zwischen 0 % und 100 % Erstattung ausfallen. Das ist meines Erachtens nach eine schwierige Beweislage. Im Zweifel kann der Verkäufer alle möglichen Schutzbehauptungen vorbringen, die Du entkräften musst, weil Du in der Beweislast bist.
Ich musste dann in die Werkstatt, und da haben sie einiges austauschen Müssen:
Lamdasonde
Impulsgeber Kurbenwelle + Dichtung
AGR-Ventil
Kraftstofffilter
Zündkerze
Zündspule
Insbesondere hier kann der Verkäufer sich recht gut rausreden.
Das Auto dürfte so um die 20 Jahre alt sein.
Alterstypische Mängel muss man da in Kauf nehmen und könnte die auch nicht beanstanden.
Allerdings ist zum Beispiel die Sache mit dem Bremsschlauch so gravierend, dass man die einem Käufer offenbaren muss. Man könnte daher Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung erwägen.
Das mit den Reparaturkosten läuft unter Schadensersatz.
Auf einen Punkt muss ich aber hinweisen: Der Verkäufer ist möglicherweise nicht Erstbesitzer des Autos. Ist denn sicher, dass die Bremsleitung auch wirklich von dem geklebt worden war?
Schadenersatz bedeutet, dass er mir die Reperaturkosten zahlen muss? Man hat aber den Schlauch am Anfang schon erkannt und trotzdem reperaturen durchgeführt, gilt das dann auch?
Ja, die Bremsleitung hat er oder ein Familienangehörige gemacht, weil das Auto in Familienbesitz war.
Vielen Dank für Deine Antwort! Das Stimmt, Erstzulassung 2001.
Was kommt dann bei Anfechtung des Vertrags raus? Tauschen wir Auto und Kaufpreis aus? Wenn ja, wer trägt dann die Reperaturkosten?