Gebrauchten Monitor für 10€ linear abschreiben?

2 Antworten

Seit 2021 können Computer und die dazugehörige Hardware im Jahr der Anschaffung ganz abgeschrieben werden.

Bei 10,- Euro geht es nicht um Abschreibung, das sind Kosten.

0,01 - 149,99 = Kosten

150,- - 800,- = GWG sofort abschreibbar

150,- - 1.000,- = wahlweise pauschal über 5 Jahre abschreibbar.

150,- - XXXX = Wenn Computerhardware sofort abschreibbar wie GWG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

sdf2024 
Beitragsersteller
 11.10.2023, 10:32

Hallo Herr Steuerberater. Danke für die Antwort. Und in welche Zeile bei EÜR kann ich die Kosten einfügen, wenn ich kein passendes Aufwandskonto zuordnen kann ? Monitor gehört zu Büro etc.... aber was ist z.B. ein Bohrer (kein GWG) der 2€ kostet. Ich hätte jetzt gesagt, auf 2 Jahre abgeschrieben mit der Anlage AVEÜR, da es ja wikrlich kein GWG ist. Also, wohin würden Sie das aufnehmen ? Wenn AVEÜR falsch wäre, dann würde ich als nächstes "Übringe unbeschränkt abziebare Kosten" nehmen. Oder was würden Sie sagen ?

Eifelia  11.10.2023, 11:04
@sdf2024

Den Monitor entweder dort oder unter Arbeitsmittel.

Ein Bohrer ist kein selbständig nutzbares Anlagegut und schon daher nicht in das Anlageverzeichnis aufzunehmen.

sdf2024 
Beitragsersteller
 11.10.2023, 16:07
@Eifelia

@Eifelia okay... werde es einfach unter "Übrige unbeschränkt abziehbare" einfügen. Danke.