Ausgerechnet in Syrien solltest Du jetzt während des Bürgerkrieges sicher nicht investieren, denn es ist ja völlig unklar, wann der Krieg beendet sein und wie danach die politische und wirtschaftliche Situation sein wird.
Der Untermieter ist nicht Vertragspartner des Eigentümers, sondern er ist allein Dein Vertragspartner.
Alle Probleme, die sich aus der Untervermietung ergeben, sind also erst einmal allein Deine Probleme, nicht die des Vermieters, denn Du musst vor Deinem endgültigen Auszug die Schäden beheben.
Verlangen kann man zwar viel aber tatsächlich sind die meisten Versicherungen bei diesem Thema seeeehr zurückhalten, um es mal vorsichtig zu formulieren.
Ich besitze zum Beispiel sechs Strassenfahrzeuge, die ich pflichtgemäss versichern muss, habe dort aber ausschliesslich beim ADAC einen "Mengenrabatt" angeboten bekommen, der aber letztlich uninteressant war, weil die einzelnen Prämien so hoch waren, dass sie auch mit Rabatt noch deutlich über günstigen Versicherungen lagen.
Wenn Du in Deinem Job ein Spezialist bist und manche Fragen im Betrieb von niemandem anderes beantwortet werden könnten, dann halte ich es für ein Gebot der Fairness, hier die erbetenen Auskünfte zu erteilen.
Einen "Rechtsanspruch" darauf hat der Chef natürlich nicht, aber wenn Dir während der Elternzeit alles was mit der Firma passiert, so am A... vorbeigeht, wie Deine Frage erkennen lässt, dann solltest Du Dich für die Zeit danach doch besser schon mal nach einem anderen Job umsehen.
Natürlich hängen die Kosten von der Bauweise und der Qualität der Arbeiten ab, aber wenn Du jährlich 1% der Kosten des Neubaus zurücklegst, dann dürfte Dir auch in 20 Jahren, wenn mal grössere Reparaturen auftreten sollten, keine Pleite drohen.
Während der Wohlverhaltensphase darf sie keine neuen Schulden machen - darum heisst die ja auch WOHLVERHALTENSphase - sondern sie muss alle Einkünfte, die die Pfändungsfreigrenze übersteigen, zum Abbau der alten Schulden einsetzen.
Wenn sie dagegen verstösst, dann ist die Restschuldbefreiung erledigt, die Insolvenz geplatzt und alle alten Schulden müssen wieder "normal" bedient werden - notfalls bis ans Lebensende.