Auch wenn Du bei AU-Bescheinigungen eines bestimmten Arztes misstrauisch sein solltest - ich kenne auch solche Pappenheimer - hättest Du kein Recht, dem AN einen anderen Arzt vorzuschreiben, sondern könntest Dich allenfalls an die Kasse wenden, die dann notfalls einen Vertrauensarzt einschalten könnte.
Sicher kann die Firma unterschiedliche Vertragsinhalte bei unterschiedlichen Arbeitnehmern "verabreden", solange dabei keine Gesetze oder relevanten Tarifverträge verletzt werden.
Kein Arbeitnehmer wird ja gezwungen, einen Vertrag zu unterschreiben, der Passi enthält, die ihm nicht gefallen.
Dein AG ist im Recht, denn eine solche Verlängerung der Kündigungsfristen für beide Parteien ist rechtmässig und Du hattest den Vertrag ja auch so unterschrieben, sodass der AG Dir die länger Frist ja keinesfalls "aufdrückt".
Wenn der AG auf dieser Frist besteht, dann hast Du keine realistische Chance, früher zu wechseln.
Wenn Du Deinem Sohn Dein Passwort mitteiltest und ihm die TAN-Liste gäbst oder dafür sorgtest, dass die Bank die mTAN an sein Handy sendete, dann könnte er mit Deinem Konto "arbeiten".
Eine besondere Vollmacht wäre hier nicht nötig.
Ein "Abschlag" ist ja sozusagen ein Vorschuss auf eine eigentlich erst später fällige Zahlung und die Regelung einer möglichen Rückzahlungsforderung sieht dann auch ebenso aus wie bei der "eigentlichen" Zahlung.
Wenn also das Weihnachtsgeld bei Kündigung vor einem bestimmten Termin zurückzuzahlen ist, dann gilt das ebenso für den Vorschuss darauf, also den "Abschlag".
Einmal kann das wohl kaum ein Manteltarifvertrag gewesen sein, denn in dem stehen keine Gehälter.
Und falls dort ein neuer Gehaltstarifvertrag verabschiedet wurde, dann steht nirgends, dass Gehälter im Rahmen von Tarifverhandlungen immer nur erhöht werden dürfen, auch wenn das die Regel ist.
Oder war Dein AG bisher nicht tarifgebunden, konnte also - in Grenzen - zahlen, was er wollte und ist jetzt dem Arbeitgeberverband beigetreten oder hat einen Haustarif abgeschlossen?
So ist die Frage nicht wirklich zu beantworten.
Es gibt Banken, die Dir nach einer gewissen Zeit die nicht abgerufenen Kontoauszüge kostenpflichtig per Schneckenpost zusenden, aber das ist keine "gesetzliche" Verpflichtung und wenn ING-DiBa das anders handhabt, dann ist es allein Deine Sache, Dir online oder auf anderem Wege Gewissheit über Deinen Kontostand zu verschaffen.
Den Kontostand zwei Jahre lang nicht nachzusehen, ist schon recht heftig!
Wenn ich bei der Postbank Papiere verkauft habe, dann steht das Geld praktisch unmittelbar nach erfolgtem Verkauf auf meinem Depotkonto zur Verfügung.
Willst Du Dich beim AG als AU melden und dann "Deine" Sozialstunden ableisten, statt zur Arbeit zu gehen?
Das dürfte nur in Ausnahmefällen funktionieren, da Du ja während der AU verpflichtet bist, alles zu unterlassen, was Deine Heilung verzögern könnte.
Falls Deine Eltern mit Dir einen ordentlichen Vertrag abschlössen und Du nachweislich auch entsprechend tätig wärst, es also nicht nur eine andere, "steuerlich begünstigte" Form von Unterhalt für Dich wäre, dann müsste das möglich sein.
Sinnvollerweise solltet Ihr mit dem Vertragsentwurf aber mal beim Finanzamt vorstellig werden, damit das Ganze im Endeffekt nicht an irgendeiner unglücklichen Formulierung scheiterte.
Was bitte soll denn eine "Kündigungsverlängerung" eigentlich sein?
Wenn der Betrieb tarifgebunden wäre, dann wäre das ein Verstoss gegen den Tarifvertrag und ansonsten könnte der Betriebsrat der Einstellung widersprechen, wenn das Gehalt nicht der Tätigkeit entspräche.
Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gäbe das keine Probleme.
Die entscheidende Frage ist, ob Du ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum machst.
Im freiwilligen Praktikum wirst Du arbeitnehmerähnlich gesehen und erwirbst einen Urlaubsanspruch.
Leider hast du keinen Anspruch auf Urlaub, wenn du ein Pflichtpraktikum machst, weil das Praktikum somit ein Bestandteil deines Studiums ist. Du bist also primär Student und nicht Praktikant.
Das entspricht der Regelung im Lohnfortzahlungs-Gesetz und braucht deshalb auch nicht im Vertrag zu stehen.
Wenn der Chef schlau wäre, dann zahlte er ihr einen Stundenlohn von 9 Euro und zusätzlich eine Prämie, wenn sie den ganzen Monat nicht ausgefallen wäre.
Damit hätte er vor Gericht eine Chance, aber so dürfte er auf die Nase fallen, denn die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht gemäß § 4 Abs. 1 EFZG der vollen Höhe des Arbeitsentgelts.
Durch diese Regelung soll eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers durch unverschuldet eingetretene Arbeitsunfähigkeit vermieden werden.
Einmal musst Du Deinen Chef über Deine Absicht informieren und zweitens soll der Urlaub der Erholung dienen, was wohl nicht realisierbar wäre, wenn Du in der Zeit an anderer Stelle arbeitetest.
Wenn Dein Chef etwas vom Thema versteht, dann wird er Dir verbieten, während des Urlaubs einem anderen Job nachzugehen und falls Du das missachtetest, dann dürftest Du zumindest eine Abmahnung bekommen, vielleicht auch gleich eine Kündigung.
Das hängt vom Grund der AU ab.
Hatte sie den Fuss verknackst, konnte also nicht im Friseursalon stehen, wohl aber an der Schwimmbadkasse sitzen, dann wäre das in Ordnung.
Hatte sie etwa einen grippalen Infekt, dann dürfte sie auch nicht an der Kasse arbeiten, weil dadurch natürlich die Heilung verzögert würde.
besteht der Vertrag noch obwohl es keine schriftliche Verlängerung gab?
Wenn Deine Freundin mit Wissen des AG auch nur einen einzigen Tag über die Befristung hinaus gearbeitet hatte, dann war automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden - auch ohne jeden Vertrag.
Kein Arzt darf rückwirkend eine AU bestätigen und "Mobbing" ist ohnehin keine Krankheit, sondern allenfalls die Folgen davon könnten einen Krankheitswert haben.
Jenseits der 55 Jahre gibt es keine Chance, wieder in die GKV zurückzukehren, sondern da bleibt Dir nur, in die "Basisversicherung" Deiner PKV zu wechseln.
Oder Du solltest mal einen Profi damit beauftragen, bei Deiner Versicherung einen günstigeren Tarif zu finden und den Wechsel durchzuziehen.
Das kostet zwar eine Gebühr in Abhängigkeit von der Ersparnis, ist aber langfristig für Dich meist günstiger.