Auch wenn Du bei AU-Bescheinigungen eines bestimmten Arztes misstrauisch sein solltest - ich kenne auch solche Pappenheimer - hättest Du kein Recht, dem AN einen anderen Arzt vorzuschreiben, sondern könntest Dich allenfalls an die Kasse wenden, die dann notfalls einen Vertrauensarzt einschalten könnte.

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Sicher kann die Firma unterschiedliche Vertragsinhalte bei unterschiedlichen Arbeitnehmern "verabreden", solange dabei keine Gesetze oder relevanten Tarifverträge verletzt werden.

Kein Arbeitnehmer wird ja gezwungen, einen Vertrag zu unterschreiben, der Passi enthält, die ihm nicht gefallen.

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Arbeitsrecht_möchte nach 30J im Betrieb selbst kündigen_AG drückt mir jed. 7 Mo Kündigungsfrist auf?

Liebe Profis des Arbeitsrechts, ich würde gern, so schnell wie möglich, mein 30 Jahre bestehendes Arbeitsverhältnis bei einem Sanitätshaus auflösen. Jedoch einem Aufhebungsvertrag stimmt mein Arbeitgeber nicht zu und pocht auf die Einhaltung unseres Arbeitsvertrages. Und darin wird es nach meiner Meinung sittenwidrig, denn im Vertrag steht:

„Für eine ordentliche Kündigung gelten beiderseits die gesetzlichen Kündigungsfristen. Verlängern sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber, GILT DIES AUCH FÜR DEN ARBEITNEHMER.

(§622, Absatz 2 ??? – Anmerkung/Frage des Fragestellers)

DIE gesetzliche Bestimmung überhaupt sehe ich im BGB, §622 „Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen“:

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

:

..7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

Dies würde bedeuten, dass ich nicht 4Wochen Kündigungsfrist habe, sondern 7 Monate?! Denn die 30Jahre habe ich knapp jenseits meines 25.Lebensjahres in diesem Unternehmen verbracht.

Mein Problem: Mein neuer Arbeitgeber wird nicht 7 Monate auf mich warten…

Wie kann ich meinen derzeitigen Arbeitgeber von der gesetzlichen Kündigungsfrist (Absatz (1) des §622) bzw. einem Aufhebungsvertrag überzeugen?

Ist der Passus meines Arbeitsvertrages, nachdem ich mich der gesetzlichen Verlängerung für den Arbeitgeber ebenfalls unterwerfen muss, nicht sittenwidrig?

Wenn ja, wo steht das? Ich müsste dies meinem Arbeitgeber zeigen.

Kann ich zu Regressansprüchen verurteilt werden, wenn ich einfach nicht mehr zur Arbeit gehe und bereits am 02.01.2014 beim neuen Arbeitgeber/Mitbewerber) anfange? Oder eben erst ab 01.02.2014, nach 4 Wochen?

Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe.

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Dein AG ist im Recht, denn eine solche Verlängerung der Kündigungsfristen für beide Parteien ist rechtmässig und Du hattest den Vertrag ja auch so unterschrieben, sodass der AG Dir die länger Frist ja keinesfalls "aufdrückt".

Wenn der AG auf dieser Frist besteht, dann hast Du keine realistische Chance, früher zu wechseln.

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Wenn Du Deinem Sohn Dein Passwort mitteiltest und ihm die TAN-Liste gäbst oder dafür sorgtest, dass die Bank die mTAN an sein Handy sendete, dann könnte er mit Deinem Konto "arbeiten".

Eine besondere Vollmacht wäre hier nicht nötig.

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Ein "Abschlag" ist ja sozusagen ein Vorschuss auf eine eigentlich erst später fällige Zahlung und die Regelung einer möglichen Rückzahlungsforderung sieht dann auch ebenso aus wie bei der "eigentlichen" Zahlung.

Wenn also das Weihnachtsgeld bei Kündigung vor einem bestimmten Termin zurückzuzahlen ist, dann gilt das ebenso für den Vorschuss darauf, also den "Abschlag".

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Einmal kann das wohl kaum ein Manteltarifvertrag gewesen sein, denn in dem stehen keine Gehälter.

Und falls dort ein neuer Gehaltstarifvertrag verabschiedet wurde, dann steht nirgends, dass Gehälter im Rahmen von Tarifverhandlungen immer nur erhöht werden dürfen, auch wenn das die Regel ist.

Oder war Dein AG bisher nicht tarifgebunden, konnte also - in Grenzen - zahlen, was er wollte und ist jetzt dem Arbeitgeberverband beigetreten oder hat einen Haustarif abgeschlossen?

So ist die Frage nicht wirklich zu beantworten.

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Es gibt Banken, die Dir nach einer gewissen Zeit die nicht abgerufenen Kontoauszüge kostenpflichtig per Schneckenpost zusenden, aber das ist keine "gesetzliche" Verpflichtung und wenn ING-DiBa das anders handhabt, dann ist es allein Deine Sache, Dir online oder auf anderem Wege Gewissheit über Deinen Kontostand zu verschaffen.

Den Kontostand zwei Jahre lang nicht nachzusehen, ist schon recht heftig!

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Wenn ich bei der Postbank Papiere verkauft habe, dann steht das Geld praktisch unmittelbar nach erfolgtem Verkauf auf meinem Depotkonto zur Verfügung.

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Falls Deine Eltern mit Dir einen ordentlichen Vertrag abschlössen und Du nachweislich auch entsprechend tätig wärst, es also nicht nur eine andere, "steuerlich begünstigte" Form von Unterhalt für Dich wäre, dann müsste das möglich sein.

Sinnvollerweise solltet Ihr mit dem Vertragsentwurf aber mal beim Finanzamt vorstellig werden, damit das Ganze im Endeffekt nicht an irgendeiner unglücklichen Formulierung scheiterte.

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Wenn der Betrieb tarifgebunden wäre, dann wäre das ein Verstoss gegen den Tarifvertrag und ansonsten könnte der Betriebsrat der Einstellung widersprechen, wenn das Gehalt nicht der Tätigkeit entspräche.

Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gäbe das keine Probleme.

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Die entscheidende Frage ist, ob Du ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum machst.

Im freiwilligen Praktikum wirst Du arbeitnehmerähnlich gesehen und erwirbst einen Urlaubsanspruch.

Leider hast du keinen Anspruch auf Urlaub, wenn du ein Pflichtpraktikum machst, weil das Praktikum somit ein Bestandteil deines Studiums ist. Du bist also primär Student und nicht Praktikant.

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Das entspricht der Regelung im Lohnfortzahlungs-Gesetz und braucht deshalb auch nicht im Vertrag zu stehen.

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Wenn der Chef schlau wäre, dann zahlte er ihr einen Stundenlohn von 9 Euro und zusätzlich eine Prämie, wenn sie den ganzen Monat nicht ausgefallen wäre.

Damit hätte er vor Gericht eine Chance, aber so dürfte er auf die Nase fallen, denn die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht gemäß § 4 Abs. 1 EFZG der vollen Höhe des Arbeitsentgelts.

Durch diese Regelung soll eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers durch unverschuldet eingetretene Arbeitsunfähigkeit vermieden werden.

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Einmal musst Du Deinen Chef über Deine Absicht informieren und zweitens soll der Urlaub der Erholung dienen, was wohl nicht realisierbar wäre, wenn Du in der Zeit an anderer Stelle arbeitetest.

Wenn Dein Chef etwas vom Thema versteht, dann wird er Dir verbieten, während des Urlaubs einem anderen Job nachzugehen und falls Du das missachtetest, dann dürftest Du zumindest eine Abmahnung bekommen, vielleicht auch gleich eine Kündigung.

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Das hängt vom Grund der AU ab.

Hatte sie den Fuss verknackst, konnte also nicht im Friseursalon stehen, wohl aber an der Schwimmbadkasse sitzen, dann wäre das in Ordnung.

Hatte sie etwa einen grippalen Infekt, dann dürfte sie auch nicht an der Kasse arbeiten, weil dadurch natürlich die Heilung verzögert würde.

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besteht der Vertrag noch obwohl es keine schriftliche Verlängerung gab?

Wenn Deine Freundin mit Wissen des AG auch nur einen einzigen Tag über die Befristung hinaus gearbeitet hatte, dann war automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden - auch ohne jeden Vertrag.

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MOBBING - KÜNDIGUNG DOCH KEIN ARTEST

Hallo ich habe seit einem Jahr eine Vollzeit stelle im Einzelhandel gehabt bis Donnerstag den 12.09.13 und habe mit sofortiger Wirkung gekündigt. Ich habe durchgängig einiges einstecken müssen von ich leide unter Verfolgungswahn sagt meine Chefin wenn ich sie auf Sachen hingewiesen habe die absolut nicht in Ordnung waren. (wie z.B. Freie Tage die wegen Terminen gebraucht wurden "übersehen", oder genehmigten Urlaub verschoben wegen Vollinventur, da alle Vollzeitkräfte gebraucht werden und einer gleichrangigen meinen Urlaub gegeben ohne Erklärung usw.) Am Do kam dann der ober Hammer und es kamen Aussagen ohne Hand und Fuss im Thema "Diebstahl" und ich soll doch reinen Tisch machen dann spar ich ihnen Zeit und würde als Gewinner aus diesem Laden gehen.... ne ist klar! Ich habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen besaß bis dato auch einen Storeschlüssel und so weiter...... Ich habe sie nach 2 Stunden auf mich einreden gefragt ob sie das jetzt glücklich macht wenn ich sage ja ich war´s und es ist die Unwahrheit! Darauf hin haben sie Ihre Fassung verloren und sind ausfallend gewesen. Ich hatte dann nach einem Papier verlangt und Handschriftlich gekündigt! Jetzt lese ich hier gerade man braucht ein Attest wegen Mobbing um die Sperrfrist zu umgehen.... Meine Ärztin hatte mich wegen Mobbing auch schon Krankschreiben wollen. Nachdem ich aber dachte für was wenn ich jetzt eh zuhause bin brauche ich dann ne AU??? Kann ich am Mo zu Ihr gehen und rückwirkend noch eins ausstellen lassen??? Wie reagiert das Amt bei der Situation! Danke schon im Voraus. lg

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Kein Arzt darf rückwirkend eine AU bestätigen und "Mobbing" ist ohnehin keine Krankheit, sondern allenfalls die Folgen davon könnten einen Krankheitswert haben.

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Jenseits der 55 Jahre gibt es keine Chance, wieder in die GKV zurückzukehren, sondern da bleibt Dir nur, in die "Basisversicherung" Deiner PKV zu wechseln.

Oder Du solltest mal einen Profi damit beauftragen, bei Deiner Versicherung einen günstigeren Tarif zu finden und den Wechsel durchzuziehen.

Das kostet zwar eine Gebühr in Abhängigkeit von der Ersparnis, ist aber langfristig für Dich meist günstiger.

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