Fremde Person in Wg?
Hallo :)
ich hab mich jetzt auch mal dazu entschieden etwas zu fragen, anstelle nur durchzulesen. Das Problem ist folgendes:
seit Anfang April+ lebt eine fremde Person in unserer Wg ohne dass uns Bescheid gegeben wurde. Sie benutzt das eine Zimmer des Mitbewohners, der daher in dem Zimmer von seinem Bruder wohnt. Es ist super super unangenehm mit der Person zusammen zu wohnen, weil sie auch einfach ziemlich unhöflich und respektlos ist, bei den Kleinigkeiten, die ich mit ihr generell beredet hatte. Sie besitzt einen Schlüssel und lädt auch gerne mal Fremde zu uns ein. Wir haben es jetzt 2 Monate zugelassen, haben ihm , seinem Bruder sowie dem Mädchen selbst gesagt, dass sie gehen und die Wohnung zu verlassen soll -interessiert aber keinen. Jetzt haben wir eine Mail an unsere Vermieterin geschrieben und das Problem geteilt und sie möchte gerne heute mit mir reden. Ich möchte aber vorher genau meine Rechte kennen, weil ich auch glaube, dass da vieles nicht mit Rechten Dingen zugeht
Es ist ein Untermietervertrag, den wir alle einzeln bekommen haben. Dort ist geregelt, dass es 5 Räume gibt, was nach Mietrecht 5 Personen bedeutet. Eine Untermiete wird nach dem Vertrag nicht gestattet, da diese Person hier schon seit 2 Monaten wohnt, gilt dies rechtlich auch als Untermiete. Daher wollte ich fragen, welche Möglichkeiten ich jetzt habe, dass diese Person aus der Wohnung verschwindet? Darf ich die Miete einziehen? Oder gibt es andere Tipps?
reden kann man vergessen, dafür ist mein Mitbewohner nicht bereit. Ausziehen geht natürlich auch, aber sehe ich nicht ein.
dankeschön :)
2 Antworten
Du hast also einen Mietvertrag ueber die von dir gemieteten Raeume. Dann geht es dich nichts an, was in den nicht an dich vermieteten Raeumen geschieht.
Vllt ist hier was dabei
"Wird hingegen nur ein möbliertes WG-Zimmer kurzzeitig untervermietet, gelten die gesetzlichen Regelungen des Mieterschutzes für den Untermieter nicht. Die Kündigung kann deshalb – sofern der Untermietvertrag nichts anderes vorsieht – ohne Begründung und innerhalb eines Monats erfolgen. Wird das Zimmer dauerhaft überlassen, gelten die Bestimmungen."
Aber nicht das die Sache noch auf einen von euch zurück fällt!
Was ist mit der geteilten Küche und dem Bad? Sind zusätzliche Stromkosten + ein Risiko, dass sie es kaputt macht, gibt es auch, was dann auf die WG zurück fällt, weil sie nicht haftet