Freiwillige, unentgeltliche Helfer in einer GmbH?
Es handelt sich um eine GmbH mit weniger als 5 Mitarbeitern. Die GmbH richtet eine zweitägige Veranstaltung aus, für die sie die Eintrittsgelder der Besucher einnimmt. Da die fünf eigenen Mitarbeiter zu wenige für die Fest-Vorbereitungen sind, kommen noch weitere freiwillige Helfer, die nicht in der Firma angestellt sind. Die Helfer verzichten schriftlich auf ein Arbeitsentgelt und dürfen das Fest stattdessen eintrittsfrei besuchen.
Hier stellt sich nun die Frage, ob hier noch Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen können oder ob man die Helfer überhaupt nur gegen den Eintritt arbeiten lassen kann?
1 Antwort
Die freiwilligen Helfer sind als freiwillige Helfer zu registrieren, damit sie ggf. über die Berufsgenossenschaft geschützt sind.
Im Übrigen müssen die nicht bezahlt werden, wenn sie nichts wollen.
Ist denn der Eintritt so hoch, dass man von einem echten geldwerten Vorteil sprechen kann? Das also wirklich Jemand dort hilft, nur um Eintritt zu haben?