Freiberuflich - mehrere Tätigkeiten - mehrere Steuernummern?
Ich bin seit 8 Jahren freiberuflich tätig. Reingerutscht durch einen Projektvertrag bei einer Filmredaktion, bin ich seitdem durchgängig in verschiedenen Bereichen tätig: Filmredaktion, Theater (hier verschiedene Positionen), Kunst (zum Beispiel Puppen- und Maskenbau sowie Workshopleitung) sowie hin und wieder Brotjobs auf Rechnung). Nach einem Gespräch mit dem Finanzamt jetzt, bekam ich den Horror. Ist es wahr, dass ich verschiedene Steuernnummern für jede einzelne Sparte brauche? Wie soll das rückwirkend gehen?
Über einen Hinweis wäre ich sehr dankbar. Bisher habe ich nichts im Netz dazu gefunden.
3 Antworten
Wie sich das Finanzamt intern organisiert, muss doch in deine Augen keine Kummerfalten schlagen. Es ist deren Sache. Das Finanzamt bzw. die Finanzämter schreiben dich an und teilen dir die Steuernummer mit und für welche Steuern die gilt.
Beispiel:
Eine unverheiratete, freiberuflich tätige Frau aus Charlottenburg, die aber am Tempelhofer Ufer arbeitet, erhält vom Finanzamt Kreuzberg eine Nummer, welche für alle Steuern gilt.
Ist sie verheiratet, gilt die Steuernummer aus Kreuzberg nur für die Umsatzsteuer und die EÜR. Für die Einkommensteuer gilt die Steuernummer, die dem Ehepaar zugeteilt wurde.
Ein Mann bekommt keine eigene Steuernummer, der ist immer nur "mitgemeint".
Bisher habe ich nichts im Netz dazu gefunden.
Gesetze stehen bei uns ja vor allem im Gesetzbuch.
Für verschiedene Tätigkeiten musst Du eigene Einnahmeüberschussrechnungen abgeben. Und für jede Einnahmeüberschussrechnung brauchst Du ja eine Steuernummer.
Was heißt das, wie das rückwirkend gehen soll? Hast Du denn für die letzten acht Jahre noch keine Steuererklärungen abgegeben?
Für verschiedene Tätigkeiten musst Du eigene Einnahmeüberschussrechnungen abgeben. Und für jede Einnahmeüberschussrechnung brauchst Du ja eine Steuernummer.
Nö. Wenn sie freiberuflich tätig ist, muss sie nicht für jeden unterschiedlichen Handgriff eine eigene EÜR anfertigen. Das müsste sie nur, wenn es unterschiedliche Betriebe wären.
Nicht jede Sparte.
Umsatzsteuerlich muss auf Rechnungen entweder die Steuernummer oder die USt-ID-Nr.
Steuernummern für Deine Umsatzsteuer hast Du nur ein, egal wie viele Betriebe Du hast. USt-ID-Nr. hast Du auch nur eine.
Das Finanzamt kann unter einer Steuernummer immer nur eine Gewinnermittlung bearbeiten. Hast Du also mehrere Betriebe und daher mehrere Gewinnermittlungen, so braucht das Finanzamt auch mehrere Steuernummern zur Bearbeitung.
Was aber letztlich einen Betrieb darstellt, kannst Du definieren. Wenn Du sagst, Du unterteilst nicht, dass ist bei Dir alles eins, dann hast Du halt einen Gewerbebetrieb.
Gewerbliche Tätigkeit frisst den Freiberufler-Status auf.
Willst Du die freiberufliche Tätigkeit von den sonstigen Tätigkeiten abgrenzen, dann musst Du getrennte Gewinnermittlungen anlegen.