Freiberuflich - mehrere Tätigkeiten - mehrere Steuernummern?

3 Antworten

Wie sich das Finanzamt intern organisiert, muss doch in deine Augen keine Kummerfalten schlagen. Es ist deren Sache. Das Finanzamt bzw. die Finanzämter schreiben dich an und teilen dir die Steuernummer mit und für welche Steuern die gilt.

Beispiel:

Eine unverheiratete, freiberuflich tätige Frau aus Charlottenburg, die aber am Tempelhofer Ufer arbeitet, erhält vom Finanzamt Kreuzberg eine Nummer, welche für alle Steuern gilt.

Ist sie verheiratet, gilt die Steuernummer aus Kreuzberg nur für die Umsatzsteuer und die EÜR. Für die Einkommensteuer gilt die Steuernummer, die dem Ehepaar zugeteilt wurde.

Ein Mann bekommt keine eigene Steuernummer, der ist immer nur "mitgemeint".

Bisher habe ich nichts im Netz dazu gefunden.

Gesetze stehen bei uns ja vor allem im Gesetzbuch.

Für verschiedene Tätigkeiten musst Du eigene Einnahmeüberschussrechnungen abgeben. Und für jede Einnahmeüberschussrechnung brauchst Du ja eine Steuernummer.

Was heißt das, wie das rückwirkend gehen soll? Hast Du denn für die letzten acht Jahre noch keine Steuererklärungen abgegeben?


EnnoWarMal  28.04.2020, 14:07
Für verschiedene Tätigkeiten musst Du eigene Einnahmeüberschussrechnungen abgeben. Und für jede Einnahmeüberschussrechnung brauchst Du ja eine Steuernummer.

Nö. Wenn sie freiberuflich tätig ist, muss sie nicht für jeden unterschiedlichen Handgriff eine eigene EÜR anfertigen. Das müsste sie nur, wenn es unterschiedliche Betriebe wären.

Christine820 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 14:01

ja klar, aber immer nur unter einer Steuernnummer.

Nicht jede Sparte.

Umsatzsteuerlich muss auf Rechnungen entweder die Steuernummer oder die USt-ID-Nr.

Steuernummern für Deine Umsatzsteuer hast Du nur ein, egal wie viele Betriebe Du hast. USt-ID-Nr. hast Du auch nur eine.

Das Finanzamt kann unter einer Steuernummer immer nur eine Gewinnermittlung bearbeiten. Hast Du also mehrere Betriebe und daher mehrere Gewinnermittlungen, so braucht das Finanzamt auch mehrere Steuernummern zur Bearbeitung.

Was aber letztlich einen Betrieb darstellt, kannst Du definieren. Wenn Du sagst, Du unterteilst nicht, dass ist bei Dir alles eins, dann hast Du halt einen Gewerbebetrieb.

Gewerbliche Tätigkeit frisst den Freiberufler-Status auf.

Willst Du die freiberufliche Tätigkeit von den sonstigen Tätigkeiten abgrenzen, dann musst Du getrennte Gewinnermittlungen anlegen.