Freiberufler für 1 Jahr in Schweden vor Ort

1 Antwort

Hallo Matthias,

ich bin jetzt für mehrere Monate als freiberuflicher Ingenieur in Österreich. Ich habe einen Dienstleistungsvertrag mit einer irischen Firma und erbringe die Leistung in Österreich, Montag bis Freitag, von Freitag nachmittag bis Montag morgen bin ich in Deutschland. Ich bin hier im Hote bzw. in einer Betriebswohnung des Partnerbüros untergebracht.

Nach meinem Verständnis stelle ich an das irische Unternehmen eine Rechnung ohne MwSt. Richtig? Muss ich in Österreich noch etwas beachten? Muss ich mich irgendwo melden?

Vll. kannst du mir deine Erfahrungen kurz schildern, wie das bei dir so lief.

Vielen Dank! Steffen


muthm 
Beitragsersteller
 29.04.2013, 15:20

Hallo Steffen, das sehe ich auch so, dass Du Deinem irischen Auftraggeber eine Rechnung ohne MwSt stellst. Der irische Auftraggeber ist dazu verpflichtet, in seinem Land die USt abzuführen. Damit dieses "Reverse Charge"-Verfahren auch gültig ist, müssen Deine Rechnungen ein paar formale Erfordernisse erfüllen.Dazu gehört Deine eigene USt-ID, die Nennung von "Reverse Charge" und der Hinweis, dass die Steuerschuld auf den Empfänger der Leistungen übergeht sowie die Nennung der USt-ID des Rechnungsempfängers im Ausland. Wenn du willst, kann ich dir ein leeres Rechnungsformular von mir schicken, wie ich es in Österreich benutzt habe (auf Deutsch), oder jettzt in Schweden (auf Englisch).

Bei den USt-Anmeldungen gibt es dann auch Besonderheiten. Die Umsätze dieser Art müssen nachrichtlich im Feld 21 der USt-Voranmeldung angegeben werden. Das solltest Du eventuell mit Deinem Finanzamt noch mal checken, mein FA hat auch lange gebraucht, um klar zu bekommen, wo man denn jetzt ausfüllen muss, und ich glaube, das hat sich irgendwann geändert (jetzt Feld 21, vorher ein anderes). Es fließt ja von Deiner Seite an das Finanzamt kein Geld, so dass mir die Frage der Soll- oder Ist-Besteuerung nicht ganz klar war, also genauer, für welchen Zeitraum ich diese Beträge angeben muss, den der Rechnungsstellung oder den des Geldeingangs (der ja aber gar keine USt beinhaltet). nach Rückfrage gebe ich sie jetzt für den Zeitraum an, in dem ich auch vom Kunden die Überweisung bekommen habe (entsprechend Ist-Besteuerung).

Für die in Feld 21 angegebenen Beträge sind dann noch im Elster-Online-Portal "Zusammenfassende Meldungen" abzugeben, bei mir quartalsweise.

Inzwischen mach ich im Inland so wenig Umsätze, dass mein USt-Aufkommen unter die Grenze gerutscht ist, ab der man überhaupt USt-Voranmeldungen machen muss. Die Zusammenfassenden Meldungen muss ich aber trotzdem abgeben.

Angemeldet habe ich mich in Ö nirgends. Es ist mir jedoch immer durch den Kopf gegangen, meine in Ö bezahlte MwSt für Betriebsausgaben, also hauptsächlich auf den Hotelrechnungen, mir erstatten zu lassen, Dazu gibt es inzwischen ein Online-Verfahren. Bis September des Folgejahres muss der Antrag auf Erstattung eingereicht sein. Das habe ich aber nie tatsächlich gemacht. Mein Steuerberater, der ein sehr sehr vorsichtiger Mann ist, hat da was von schlafenden Hunden gesagt, die man nicht wecken sollte.

Vielleicht hilft Dir dies schon mal? Frag weiter, wenn nicht.

Viele Grüße, Matthias