Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Steuerbefreiung gemäß § 4 UStG?

1 Antwort

Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gemäß § 4 UStG ausgeführt: (Ja/Nein)

Damit sind eine Umsätze gemeint, also das, was Du Deinen Kunden berechnest. Was wirst Du für Leistungen erbringen? Das steht ja auch im Text "Art des Umsatzes/der Tätigkeit"

Ich habe vor, Freelancer aus anderen EU-Ländern zu beauftragen. Gilt es dann als "die innergemeinschaftlichen Leistungen"?

Ja, für die Leistungen, die diese Leute für Dich erbringen, aber nicht für Dich.

Wichtig für Dich, Zeile 154, da ein Kreuzchen, damit Du eine Umsatzsteuer-ID bekommst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

EnnoWarMal  20.02.2019, 08:30

Bei "Leistungen" kommen wir aber wahrscheinlich gar nicht erst in den § 4, weil wir im § 3a steckenbleiben.

wfwbinder  20.02.2019, 10:05
@EnnoWarMal

Klar, aber es wäre erstmal schön, wenn der Frager sagen würde, worum es geht.

Es könnte ja sein, dass er Leistungen bei Freiberuflern im EU Ausland "einkauft" und hier anbietet, wobei aber schon klar ist, dass wohl kaum etwas unter § 4, Nr. 6 ff fällt, was man im Ausand einkauft.

EnnoWarMal  20.02.2019, 10:26
@wfwbinder

Richtig. Wenn es nur drei mögliche Sachverhalte gäbe, wäre es einfach Steuerberater zu sein.

Es gibt doch auch mehr mögliche Autos als drei - und wenn ich eine Frage zu einem Auto habe, muss ich doch auch wenigstens mehr über das Auto sagen als ass es rot ist.

Ziemniak1991 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 13:45

Wfwbinder danke für Deine Antwort. Ich habe mich irrtümlich auf das Wort "Leistungen" statt "Umsätze" konzentriert.

Es tut mir Leid, wenn meine Aussage nicht ausführlich genug war.

Ich biete Softwareentwicklung an, vor allem Deutschen, aber vielleicht auch ausländischen Kunden. Um das Projekt zu realisieren, beauftrage ich, wie erwähnt, Freelancer.

Sollte ich doch Projekte für ausländische Kunden realisieren, muss ich dann in Zeile 146 "Ja" wählen? nach § 4 Nummer: 1b), Art des Umsatzes/ der Tätigkeit: die innergemeinschaftlichen Lieferungen?

wfwbinder  20.02.2019, 15:00
@Ziemniak1991

Wenn es sich um Systemsoftware, wie ein Officepaket handelt, dann wäre das richtig.

Aber da es sich vermutlich um individuelle Software handet, , wäre die ERstellung dieser Software eine sonstige Leistung und wenn die für einen Auftraggeber in einem anderen Staat erbracht wird, geht es nach anderen Vorschriften.

WEnn z. B. für einen Unternehmer in den Niederlanden für dessen Unternehmen Software hergestellt wird, so liegt der Leistungort in den Niederlanden und es wird ohne USt berechnet, es muss nur die USt-ID des Empfängers der Lesitung angegeben werden.

Ebenso wird ein Softwareingenieur aus Frankreich, der für Dich arbeitet, Deine USt-ID brauchen udn an Dich eine Rechnung ohne USt ausstellen.

Ziemniak1991 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 01:00
@wfwbinder

Jetzt ist alles klar, einen großen herzlichen Dank an Dich.