Antwort
Ach und noch was vielleicht kann mir dabei auch noch jemand helfen. Unzwar habe ich gelesen das man wenn man weniger als 1 Jahr zusammen lebt noch nicht als Bedarfsgemeinschafft gilt.Und bei uns sind es ja erst 8 Monate.Sie ist allerdings unter 25 müssen da dann die Eltern für sorgen?Oder steht ihr für diesen Zeitraum dann ALG2 zu?