Fortbildungskosten für nebenberufl. Tätigkeit als Werbungskosten in Anlage N oder Betriebsausgaben im Rahmen der Selbstständigkeit steuerlich geltend machen?
Nebenberuflich ist eine Tätigkeit als Sachverständiger geplant. Aus Zeitmangel wurden bisher nur wenig Umsätze generiert, obwohl bereits der Freiberufler-Status besteht. Wo mache ich die Kosten für die vor Beginn der nebenberuflichen Selbstständigkeit getätigten Seminare geltend? In der Anlage N?
Hintergrund: Die Seminare haben auch klaren Bezug zum erlernten Beruf. Kann ich es daher als Werbungskosten geltend machen? Oder müssen die Kosten als Betriebsausgaben angegeben werden?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Finanzamt, Steuern
Nein, eindeutig bei den Einkünften aus selbständiger Arbeiter, Anlage "S".
Dort ist der Bezug, dafür wurden die Aufwendungen getätigt.
Führt dann eben in dem Jahr ggf. zum Verlust.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Kein klarer bezug, also ba