Sind Negativzinsen von der Steuer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar?
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Das BMF hat am 27.05.15 festgestellt, dass die Negativzinsen als Betriebsausgabe bei Geschäftskonten abzugsfähig sind.
Bei privaten Einkünften sind diese als Verwahr- oder Einlagegebühr zu beurteilen. Wegen dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro können diese nicht als Werbungskosten angesetzt werden.
Gute Antwort.
Hier noch die genaue Quelle:
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Absetzbarkeit
Wer zahlt denn Negativzinsen? Zur Zeit nur Banken, und ja, das sind für die 1. betriebsausgaben und die sind 2. abzugsfähig.
Bei anderen Unternehmen wäre es ebenso, wenn es denn mal käme.
Bei Privatpersonen würde es zu einer Saldierung mit anderen Kapital-/Zinseinkpften kommen. Rein steuersystematisch.
Absatz 1 und 2 sind korrekt, das mit Privatpersonen ist falsch. Siehe meine Antwort auf die Frage. :)