Forderung von Intercard AG rechtens?
Ich habe am 28.2. meinen Einkauf in Höhe von 32,97€ bei Kaufland mit meiner EC Karte des Sparkasse bezahlt, weil ich mein Kpontoguthaben (insg. noch etwa 300€) noch aufbrauchen wollte, denn ab 1.3. habe ich zu einer anderen Bank gewechselt. Das Konto bei der Sparkasse wurde zum 01.03. aufgelöst. Hab gedacht, dass der Betrag für den Einkauf noch am selben Tag abgebucht wird und alles in Ordnung ist, da mein Konto ja gedeckt war. Gestern erhielt ich eine Mahnung von Intercard AG mit der Forderung für den Einkauf plus 6€ Bankkosten plus 29,75€ für Adressermittlung plus 14,79€ für Kosten für konkrete Betreibung - also insgesamt 83,51€ innerhalb von einer Woche an InterCard zu zahlen, andernfalls droht man mir mit der Übergabe des Vorgangs an ein Inkassounternehmen SEPA Collect zu übergeben. Da ich mir eigentlich keiner Schuld bewusst bin, möchte ich fragen, ob ich diesen unverhältnismäßig hohen Betrag bezahlen muss? oder soll ich mich lieber direkt an Kaufland wenden? Wäre nett, wenn ich eine kompetente Antwort bekäme.
2 Antworten
Bezahle die Forderung ohne wenn und aber.
Womöglich hat Dein Einkauf noch nach 16:00 Uhr stattgefunden und damit und damt findet jegliche Buchung frühestens am folgenden Werktag statt. Und zu diesem Zeitpunkt hattest Du das Konto bereits aufgelöst. Man könnte Dein Vorgehen auch als Betrug werten - und da schützt Dich dann Deine Unwissenheit nicht mehr.
Du bist Dir also keiner Schuld bewusst? Einen Blick auf den Kassenzettel hast Du offensichtlich nicht geworfen. Da steht nämlich oft, wann abgebucht wird. Aber auch ohne diese Angabe hätte Dir klar sein müssen, daß das nie am gleichen Tag ist. Oder kaufst Du zum ersten Mal im Leben mit Karte ein?
Der Fehler liegt eindeutig bei Dir.
Ob man Dir die Kosten erlassen wird, zweifele ich eher. Die Kosten sind Kaufland ja tatsächlich entstanden. Wieso sollten die darauf verzichten?