Firmawagen?
Hallo und guten Tag,
ich habe eine kleine Frage. Wir sind unter Kleinunternehmerregeln im Jahr 2021 also Umsatzsteuerbefreit. Wir werden einen Firmenwagen anschaffen (Finanzierung mit Anzahlung). Für die Raten, die wir in 2021 zahlen, bekommen wir die 19% nicht zurück, das ist klar, aber ab 2022 sind wir wieder umsatzsteuerpflichtig. Die Frage ist, bekommen wir die 19% der Raten ab 2022 zurück?
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Wir werden einen Firmenwagen abschaffen
Doch vermutlich anschaffen, also kaufen?
Für die Raten, die wir in 2021 zahlen, bekommen wir die 19% nicht zurück,
In Kreditraten ist nie Vorsteuer enthalten, oder wollt ihr den Wagen leasen?
aber ab 2022 sind wir wieder umsatzsteuerpflichtig
Wenn ihr kauft, dann kommt wegen des Übergangs zur Regelbesteuerung die Korrektur des Vorsteuerabzugs gem. § 15 a (1) UStG in Frage.
Ich habe es doch geschrieben. Im Jahr 2022 ist gem. § 15 a(1) der Vorsteuerabzug zu korrigieren.
Als Beispiel Ihr kauft in 2021 ein Auto für 23.800,- incl. Steuer. und am 01. 01.2022 geht ihr zur Regelbesteuerung über. dann sind 4/5 der Vorsteuer abzugsfähhig mit der UStVa 1/22. also 3.800,- / 5 = 760,- * 4 = 3.040,- Euro.
- Bist du sicher, dass das Darlehen umsatzsteuerpflichtig gewährt wird?
- Warum wird nicht nach der Vorsteuer im Zusammenhang mit der Anschaffung des Firmenwagens gefragt? Ist da keine drin?
genau (anschaffen)
Der Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass Sie wiederum keine Vorsteuer abziehen können. Aber ab 2022 werden wir jedoch umsatzsteuerpflicht unternehmen und können damit Vorsteuer abziehen das Problem hier dass wir das Auto im 2021 gekauft haben aber den Rest von Raten bezahlen wir auch im 2022. Die Frage ist: werde wir die 19% ab 2022 von Finanzamt zurückbekommen?