Feuer im Privatwald in Bayern?

1 Antwort

nach § 17 BayWaldG brauchst du eine Erlaubnis

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG

Wälder sind besonders schützenswerte Flächen, so dass an eine Genehmigung sicher hohe Anforderungen zu stellen wären.

Konsequenzen: Bußgeld (bis 25.000 Euro, § 46), Kosten für einen Feuerwehreinsatz bei Alarmierung, ggfls. noch Bußgeld wegen Verstoßes gegen Kreislaufwirtschaftsgesetz (je nachdem, was verbrannt wird, § 28 KrWG), ggfls. dienstliche (wenn auch nicht finanzielle) Konsequenzen für den Feuerwehrbuddy, der dein Vorhaben zumindest nicht unterbunden hat.

Zu privaten Feuern allgemein: Bei uns in Nds z.B. erlassen Kommunen Satzungen und Verordnungen, um zu regeln, in welchem Ausmaß ein Feuer erlaubt ist und wann es beantragt werden müsste. Dabei ist es ganz egal, ob das Feuer irgendwo "privat" ist, es kommt allein darauf an, dass etwas verbrannt wird, da das nicht der übliche Weg ist, sich seines Grünschnitts und Pflanzenabfälle zu entledigen.

Im Regelfall kann man (außerhalb von schützenswerten Gebieten) eine Feuertonne aufstellen oder ein kleines Lagerfeuer aber machen, erkundige dich bitte bei deinem Ordnungsamt nach den Vorgaben. Satzungen kannst du auch auf der Homepage deiner Kommune nachlesen.


Gh0st 
Beitragsersteller
 22.10.2023, 02:00

🙏 danke