Deo+Feuer?

2 Antworten

Kommt darauf an, wo das ganze passiert ist... Herbeiführen einer Brandgefahr (§ 306f StGB) ist unter bestimmten Umständen tatsächlich strafbar sein.

Das im Klassenraum über Teppichboden zu machen (so wie einige meiner Klassenkameraden vor etlichen Jahren) ist schon eher ungünstig... (Und ja, die Schule steht noch^^)

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Nutzer15432 
Beitragsersteller
 18.12.2021, 22:19

Im Freien auf einem Kiesboden?

Answer123  18.12.2021, 22:51
@Nutzer15432

Wenn nichts brennbares in der Nähe war, ist das nicht verboten. Unerlaubt fremde Grundstücke solltet ihr dabei aber nicht betreten. Und nehmt den Müll nachher wieder mit. Besser wäre es, wenn ihr so etwas in einer Grillschale im eigenen Garten macht.

Und bitte seid vorsichtig. Wenn die Flamme in die Deodose zurückschlägt gibt es einen lauten Knall und ihr hattet mal (heile) Hände. Wenn euch die Haut bis auf die Knochen verbrannt wird, tut das saumäßig weh.

§118 OWiG gibt es noch. Früher als "Grober Unfug" bezeichnet, ist das nun "Belästigung der Allgemeinheit". Es geht nicht nur um den tatsächlich verursachten Schaden bzw. die Abwesenheit davon, sondern vor allem auch um das Risiko.

Eine Deo-Dose kann durchaus explodieren und damit mehr Schaden verursachen. Da wärt Ihr nicht die ersten, die beim Nachzählen der Finger dann auf eine unerwartet kleine Zahl kommen... sofern noch Hände übrig sind.