Hey,

Du hast hier ein Paar Sachen zuviel in ein Topf geworfen. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich NUR und AUSSCHLIEßLICH auf Dein Unternehmen. Du kannst im Angestelltenverhältnis Millionen verdienen, und das hat immer noch keine Auswirkung auf dein Gewerbe und auch nicht auf die Kleinunternehmerregelung ;)

Also brauchst Du dir keine Sorgen wegen der Umsatzsteuer machen, erzähl lieber wie es ist als arbeitsloser zu arbeiten :P

Liebe Grüße

Tom

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Hey,

leider hast Du uns zu wenig Informationen gegeben. Um welche Art Rente handelt es sich? Für die Altersrente bist Du ja noch paar Jahre zu jung, bei EU Rente oder Erwerbsminderungsrente ist ja wieder was anderes. Ich weiß, es ist nicht sehr hilfreich aber wende Dich doch an Deine Rentenversicherung und erkundige Dich über das weitere Vorgehen :) Sie geben Dir auch einen Termin und dann kannst Du alles erfragen, bekommst Formulare zum Ausfüllen wenn es denn soweit sein sollte etc.

Viele freundliche Grüße

Tom

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Hey,

Hui... Also nächstes Mal fügst Du weitere Details hinzu, wenn Du die Frage stellst kannst Du auf ein Knopf weiter unten klicken und dann hast Du unendlich viel Platz um Dein Anliegen zu schildern ;) Übersehen einige am Anfang, nicht weiter schlimm.

So, jetzt zum Thema. Es steht jetzt nicht so viel Information zu Verfügung, aber erstmal grundsätzlich: nur weil ihr zusammen ziehen wollt ändert sich vom Geld her nichts. Außer ihr heiratet. So teilt ihr euch quasi eine Wohnung wie bei jeder normalen WG, eure Einkommen haben keinen Einfluss auf den Anderen.

Wäre aber interessant zu wissen was mit Sicherung des Lebensunterhalts gemeint ist, wer zahlt das? Und wer zahlt Deinen Teil?

Alles Gute erstmal,

Tom

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Hallo,

Gandalf hat das schon ganz gut beantwortet, aber besser gibst Du es Deinem Steuerberater, ist ziemlich kompliziert.

Übrigens, wenn Du Deine Frage stellst kannst Du die eigentliche Frage stellen, wie Du es oben gemacht hast und dann Details hinzufügen wo du ausführlich Dein Anliegen schildern kannst. Das machst Du wenn Du die Frage eingegeben hast im selben blauen Kasten weiter unten, bevor man Bilder einfügen kann. Manchmal sind da als Beispiel ähnliche Fragen dazwischen, deswegen übersehen einige die Funktion :) 

Alles Gute Dir,

Tom

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Hey,

ich habe recherchiert aber nichts von einem neuen Gesetz gefunden. Wenn Du mehr erfährst, informiere uns mal bitte, wäre sicherlich auch für die anderen spannend. Schwarzarbeit ist es definitiv nicht, Du hast ein Gewerbe und rechnest ab, die Auftraggeber geben doch mit Sicherheit Belege für die Bezahlung. Und richtig, Du gibst ja eine Steuererklärung ab und machst alle Angaben, also da würde ich jetzt nichts befürchten.

Ansonsten kann ich mich wfwbinder anschließen, lohnt es sich überhaupt diese Tätigkeiten auf selbstständiger Basis auszuüben?

Gruß, Tom

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Hallo,

erstmal möchte ich mein Beileid aussprechen, es ist wirklich sehr tragisch und ich wünsche Dir viel Kraft, auch bei den organisatorischen Fragen. 

Ein Sonderkündigungsrecht besteht in dem Fall nicht, nur wenn der Mieter selbst verstirbt. Aber versuche es mit einem Gespräch, schildere dem Vermieter die Umstände und hoffen wir, dass der Vermieter Kulanz zeigt bei den schlimmen Umständen.

Viele freundliche Grüße,

Tom 

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Gewerbeschein für Nebenjob? Wie bekomme ich meinen vollen Verdienst?

Hallo allemiteinander!

Erstmal zu meiner Person: Ich bin 17 Jahre alt und gehe noch zur Schule. Von daher habe ich mich entschlossen einen Nebenjob zu machen, um ein wenig Geld zuverdienen.

Ich arbeite seit kurzem in einem Biergarten. Pro Woche arbeite ich ungefähr 15 Stunden (während der Schulzeit nur an Wochenenden). Mein Stundenlohn beträgt 9€. Nun wurde mir gesagt, dass ich laut der Steurklassen zur Steuerklasse 1 gehöre und mir somit die Hälfte meines ganzen Verdienstes abgezogen wird. Gehen wir mal davon aus ich arbeite pro Monat 60 Stunden, sodass ich auf einen Brutto-Lohn von 540€ komme. Werden mir dann tatsächlich 270€ abgezogen, sodass ich nur noch so wenig verdiene? Wäre es dann nicht sinnvoller sich als Minijobber auf 450€ Basis "anzumelden"? Nur stelle ich mir dann die Frage, wie es dann abläuft. Darf ich nur eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Monat arbeiten? Und wie wird das alles verrechnet?

...dies erstmal vorab.

Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: Ich habe gehört, dass man einen Gewerbeschein haben kann und somit irgendwie das Geld, das ich verdiene nicht versteuert wird und ich das schlussendlich bekomme, wofür ich gearbeitet habe. Also wie vorhin im Beispiel 540€ bei 60 Stunden den Monat. Ist dies möglich und so richtig? Und kann ich das schon im Alter von 17 Jahren machen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich möchte nämlich soviel Geld bekommen, wofür ich nunmal arbeite und meine (schon, durch Schule, begrenzte und geopferte) Zeit sinnvoll investiert haben. Mir scheint es nämlich, dass ein Stundenlohn von 9€ wirklich okay ist. Und wie gesagt, möchte ich ungern, dass all das verdiente Geld zur Hälfte versteuert wird bzw. ich als Minijobber auf 450€ Basis den guten Stundenlohn nicht ausnutzen kann.

Danke schonmal im Voraus!!!

MfG

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Ich würde in dem Fall eher einen Minijob bevorzugen, spreche doch mal mit deinem AG darüber.

Im Übrigen: Riesenrespekt, dass Du jetzt schon arbeiten gehst. Finde ich klasse.

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Hey,

nein, unterschreiben musst Du es nicht. Unterschreiben MÜSSEN tust Du sowieso nichts, außer man macht Dir ein "Angebot welches Du nicht ablehnen kannst" :D Aber davon gehen wir ja hier eher nicht aus^^

Nach Ablauf der Frist endet Dein Arbeitsverhältnis, und dann ist gut, wird ja nach Deinem Wunsch beendet. Klingt für mich alles rechtmäßig. Auf Arbeitslosengeld hat es keine Auswirkungen.

Alles Gute,

Tom :)

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Hallo,

ich sehe gerade ehrlich gesagt nichts verwunderliches, klingt doch okay. 18% Steuern ist doch gar nicht viel. 

Du kannst Dich aber an Deinen Steuerberater wenden, wenn Du einen hast, oder beim Finanzamt anrufen und Deine Frage stellen.

Liebe Grüße,

Tom

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Hallo. 

Also müssen tut der Arbeitgeber das nicht. Wenn das Verhältnis okay ist kannst Du ihn ja auch einfach fragen. :) Aber auf die Idee bist du mit Sicherheit schon von alleine gekommen. 

Wenn aber das für dich keine Option ist, dann solltest du eine Übersetzung anfertigen lassen und zwar bei einem vereidigten Übersetzer. Evtl. kannst du noch eine Kopie beifügen, und dann hast du es :)

Alles Gute! 

Tom

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Hey, 

Nein keine Sorge. Auf keinen Fall kann er das. Die tatsächliche Größe darf von der Größe im Vertrag abweichen, wenn auch nur wenig. 4 Meter sind aber definitiv kein Problem. Im übrigen, das hat ja dein Vermieter "verbockt" in dem er nicht in der Lage war vernünftig zu messen. Also mache Dir keine Gedanken. 

Viele freundliche Grüße, 

Tom

P.S. Also dein Name gefällt mir richtig richtig gut. Tolles Buch :)

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Hallo,

Das ist gar nicht so kompliziert wie es aussieht. Du gibst einfach die  zurückgelegte Strecken in km an.

Ebenso gibst du die Beträge an, die dein Arbeitgeber bezahlt. 

Viel Erfolg :)

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Hallo,

für den Monat steht Dir leider kein ALG II zu, da es ja vergütet wird und Du nicht arbeitslos bist. Fürchte, da musst Du eine andere Lösung suchen.

Grüße, Tom

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Hey,

Ob das Kind bei Dir mitversichert ist, oder beim Vater privat versichert könnt ihr unter euch ausmachen. Wenn das Verhältnis gut ist, ist vielleicht PKV sinnvoller, kann aber auch jederzeit gewechselt werden.

Viel Erfolg!

Tom

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Hey,

also ich finde man muss nicht sofort aggressiv vorgehen, als erstes würde ich ein Gespräch suchen. Geh da doch einfach mal hin und sage, der Lärm stört dich enorm und bitte die Nachbarn freundlich etwas leiser zu sein.

Ebenso kannst Du einen Brief schreiben und in den Postkasten werfen. Dann warte Reaktion ab, manchmal reicht das auch schon. Anzeige erstatten kannst Du ja immer noch, am besten wenn Du Zeugen hast (Nachbarn, Familienmitglieder)

Viel Erfolg, ich hoffe es lässt sich friedlich lösen!

Tom

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Hey, aber natürlich hast Du ein Recht auf Dein Arbeitszeugnis. Auch wenn Du nur wenig gearbeitet hast :)

Lieben Gruß,

Tom

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Hier streiten sich die Leute. 

Habe gestern einen Bekannten gefragt der Steuerfachangestellter ist, er sagt die tatsächlichen Kosten können abgesetzt werden, also ja, Bahnticket.

Viel Erfolg.

P.S. Die Antwort gilt, wenn Du "absetzen" meinst, und nicht in Rechnung stellen. Sonst weiß ich nicht was Du meinst, leider.

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Guten Abend,

hattest Du Deinen Mietvertrag bereits vorgelegt? Wenn nicht, solltest Du es unbedingt tun. Ansonsten musst Du Deinen Vermieter fragen ob er für dich solch eine Aufzeichnung anfertigt, ist natürlich mit zeitlichem Aufwand verbunden. 

Du hast ja keinen gemeinsamen Haushalt mit den anderen, bei einer WG hat ja jeder seins sozusagen. 

Außerdem suche ein Gespräch mit Deinem Berater und schildere die Situation.

Viel Erfolg!

Tom

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