Feiberuflich unter 183 Tage im Ausland?
Hallo ich bin deutscher Freiberufler mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland und ich möchte meine Dienste als Yogalehrer zeitweise (weniger als 183 Tage) in Italien ausüben. Wie verhällt sich das mit der Steuer.
1 Antwort
Wie würdest Du das denn in Italien machen?
Bei einem anderen Yogalehrer arbeiten und ihm eine Rechnung schreiben?
Oder würdest Du Dir einen Raum mieten und dort Deine Yogaschüler empfangen?
Wie ist es mit Wohnsitz, würdest Du dort einen Wohnsitz begründen, oder nur im Hotel/Pension wohnen?
Nach Deinem Sachverhalt kann man das leider nicht beurteilen.
Entscheidend für die Besteuerung sind nur zwei Punkte:
- Wohnsitz
- Betriebsstätte.
Die immer wieder auftauchenden 183 Tage sind nur für Arbeitnehmer wichtig, die von ihren Arbeitgebern ins Ausland entsandt werden.
Ich hatte Gelegenheit reinzusehen und wir haben Mandanten in dieser Situation, also Freiberuflerin mit Standort in Berlin und Arezzo
- Als Yogalehrer braucht man nur eine Matte und keine feste Einrichtung.
- 2.Die Umsätze werden über eine deutsche Website mit deutscher Betriebsstätte erziehlt.
Na die Kunden werden werden über die Seite gewonnen und die Erträge auf ein deutsches Konto eingezahlt.
Es ist nur so, daß ich Yogalehrer kenne die z.B. heute für eine Woche Umsätze in einem österreichischem Hotel erwirtschaften und ein paar Wochen später in Spanien ein Retreat für ein paar Tage ins Leben rufen und sich dafür was mieten. Dann wieder eine Woche in Italien in einer dafür eingerichteten Community.
Für die 100.000,- Euro Frage erkennen Sie den Unterschied:
für eine Woche Umsätze in einem österreichischem Hotel erwirtschaften
Ich habe die Möglichkeit in meinen eigenen Haus Kunden zu empfangen, bzw mehrtägige Yogaevents zu veranstalten.
Um es deutliche zu machen, ist es ein Unterschied, ob ich mir den Konferenzraum des Golfclub Santo Domingo für eine Beratung anmiete, oder die Mandantschaft in die Kanzlei meines dortigen Partners und mir einlade, wo ein voll ausgestattetes Büro zur Verfügung steht?
Und wie wäre es dann wenn ich immer den gleichen Ort für meine Events wähle aber selbst weder Eigentümer noch Mieter bin. Vielen Dank für die Mühe übrigens.
Dann wäre es wohl keine Betriebsstätte.
Das einzige was mich noch interessiert ist einfach, warum Du Dich gegen die normale Regelung in diesen Fällen so wehrst?
Das, was praktisch ist, also es einfach in den eigenen Räumen abzuhalten, spart Kosten und ist praktisch. Ich kann das Problem nicht erkennen.
Das Problem wären in diesem Fall steuerliche und administrative Probleme.
Die Steuer in Italien sieht vor, daß ich IVA (MwSt.)pflichtig wäre, es gibt keinen Steuerfreibetrag wie in Deutschland und unter Umständen müsste ich Sozialabgaben wie Rente etc. auf meine dort erziehlten Umsätze zahlen. Allein dadurch entstehen Belastungen von +/- 50%.
Ich habe die Möglichkeit in meinen eigenen Haus Kunden zu empfangen, bzw mehrtägige Yogaevents zu veranstalten. Gemeldet bleibe ich in D. wo ich auch meine Wohnung habe.
Wo gemeldet bist ist Melderecht, das interessiert im Steuerrecht keinen.
Wichtig ist Diene Bemerkung, dass Du die Kunden im eigenen Haus empfangen kannst. Also bist Du in Italien Hauseigentümer.
Wenn Du in Italien einen Wohnsitz hast (Haus, oder Wohnung, die zu einem dauerhaften Aufenthalt geeignet ist), dann bist Du dort auch unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig.
Das hatte bisher vermutlich keine Bedeutung udn auch keine Auswirkung, weil Du nur Einkünfte in Deutschland hattest.
Wenn Du nun für einige Wochen, oder Monate dort tätig bist, dann wirst Du dort Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit haben, die Du dann auch in Italien versteuern musst.
In Deutschland sind die steuerfrei. Artikel 7 des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung), unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.
Danke.
Aber ist es nicht so, daß ich mit einer Betriebsstätte in Deutschland, auch dort steuerpflichtig bin und nach EU Recht die Möglichkeit habe im Ausland meine Tätigkeit auszuüben. Es ist doch so, daß z.B. ein Fotograf mit einem ausländischen Kunden seine Bilder dort macht wo der Kunde sitzt und die Rechnung vom Heimatland aus schickt. Internetunternehmen kassieren doch auch Beträge überall auf der Welt und versteuern da wo der Firmensitz ist.
Nur hast Du hier beschrieben, dass Du in Italien eine Betriebsstätte haben wirst. Einen Ort, an dem Du Kunden empfangen kannst und in der Lage bist Deine Leistungen zu erbringen.
Ein Fotograph fährt irgendwo hin und macht Fotos. Gut, die kann er heute eventuell Abends im Hotel auf dem Laptop bearbeiten, aber er hat dort keine Betriebsstätte. Eben keine feste Betriebsstätte, wo er Kunden empfangen kann usw.
Das ist wie bei mir, ich erbringe auch regelmäßig Beratungsleistungen in mehreren Ländern. Betriebsstätten habe ich aber nur in zweien.
Internetunternehmen kassieren doch auch Beträge überall auf der Welt und versteuern da wo der Firmensitz ist.
Die Internetunternehmen haben (im Allgemeinen) auch nur die Betriebsstätte im Heimatland.
Ok, du schreibst du hast zwei Betriebsstätten, erklärst du deine Einkünfte dann im jeweiligen Land?
Oder bei einem Freiberufler eine "feste Einrichtung". Ich möchte jetzt nicht beurteilen, ob Yoga-Lehrer freiberuflich ist oder nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass man dies ohne BS/FE nicht durchführen kann.
Nehme ich dies als richtig an, komme ich zu dem Schluss, dass
Ich mag jetzt zu 1. nicht nach dem DBA suchen und weiß daher nicht, ob die Einkünfte in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegen oder ob die Steuer angerechnet wird. Tippen würde ich auf PV.