fehlerhafte Ablesung Gaszählerstand durch Mieter selbst - Eigenverschulden? Berechnungsfehler?
Guten Tag zusammen,
ich habe beim Einzug in meine Wohnung Ende September 2012 einen falschen Gaszählerstand an meinen Grundversorger übermittelt.
Der Vormieter hatte sich nicht abgemeldet, so dass ich mehrere Monate immer wieder den Versorger anrief und schriftlich um Anmeldung bat, bis er mich schließlich anmeldete und den Vormieter abmeldete. Der Vormieter erhielt Ende November 2012 eine Schlussrechnung.
Nun stellte sich heraus, dass ich für meine 52 qm Wohnung (sehr hohe Decken, ich wohne hier allein) allein in der ersten Woche für Heizung und Warmwasser einen Verbrauch von 600 Kubikmeter gehabt haben soll, was ca. 400 Euro Kosten verursacht hätte. Ich habe 1570 Kubikmeter angegeben. Eine Woche später lag mein Verbrauch bei 1750 und wiederum einen Monat später bei 1850.
Den aktuellen Zählerstand habe ich auch abgelesen und überschlagen, dass ich ca. 120-130 Kubikmeter je Monat (im Winter zumindest) verbrauche.
In der Hotline des Versorgers wurde mir mitgeteilt, dass ich ein Wohnungsübergabeprotokoll mit dem richtigen Zählerstand vom Einzugsdatum einsenden solle (Unterschrift Vermieter und Mieterin), dann würde die Schlussrechnung für den vorigen Mieter noch korrigiert werden.
Meine Frage ist nun: Hat der Versorger überhaupt eine Rechtsgrundlage zur Korrektur einer Schlussrechnung für Gas nach einem Zeitraum von über 6 Wochen? Der Anbieter ist übrigens die NGW und ich bin (noch) in der Grundversorgung (sobald sich alles geklärt hat, möchte ich zu einem günstigeren Tarif oder Anbieter wechseln). Und außerdem ist mir unklar, welchen Beweis der Anbieter benötigt, um überhaupt eine Rechnungskorrektur vorzunehmen. Leider habe ich beim Einzug den Gaszähler nicht fotografiert, sondern mir offenbar einfach einen falschen Wert notiert bzw. die Vermieterin hat mir einen falschen Ausgangswert notiert und ich hab es nicht gesehen. Reicht da ein Übergabeprotokoll überhaupt aus? Darf der Gas-Versorger dann die Schlussrechnung des vorigen Mieters korrigieren?
Ich ärgere mich maßlos über mich selbst, ich bin sooo gründlich, und dann so ein doofer Fehler und ich weiß nicht, wie ich es dem Versorger nachweisen soll.
Ich schreibe mir nun wöchentlich die Zählerstände auf, damit vielleicht aufgrunddessen klar wird, dass ich nicht 600 Kubikmeter in nur 7 Tagen verbraucht haben kann, wenn ich sonst üblicherweise 120-130 in 30 Tagen verbrauche...
Über Antworten freue ich mich sehr. Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen mit so was gemacht.
Danke im Voraus,
MelanieN
2 Antworten
Die Sache ist reichlich ungewöhnlich abgelaufen. Zunächst einmal kommt es doch nicht darauf an, ob sich der bisherige Nutzer abmeldet. Es genügt, dass der neue Nutzer sich anmeldet und wieso sich ein derartiger Vorgang über Monate hingezogen haben soll, kann ich schon garnicht verstehen. Das wird hier mit einem einzigen kurzen Anruf erledigt.
Für die richtige Übermittlung der Zählerstände ist ja nun jeder selber verantwortlich. Die Mühen der Korrektur fallen dem zu, der hier nicht achtsam genug war. Was die Aufzeichnung der Wochenverbräuche in diesem Zusammenhang für einen Zweck haben soll, erschließt sich mir nicht.
Unsere Stadtwerke haben mit der Ummeldung noch nie so ein Theater gemacht. Vielleicht war Dein Fehler, dass Du die neue Anschrift Deines Vorgängers nicht angegeben hast, da hättest Du Dich bei der Übergabe nach erkundigen sollen.
Und die Schwierigkeiten bei der Rechnungskorrektur rühren nun einmal davon, dass solche Unternehmen der typische "Beamtenverein" sind. Da will niemand für irgendwas Verantwortung zeichnen und arbeiten tut man auch nicht gerne und das bekommt der Kunde dann zu spüren. Ist eben so.
Ich habe das vor 3 Jahren mal bei der Reparatur an dem Hauptabsperrhahn fürs Wasser bei mir erlebt, wo sich mein Installateur und die örtlichen Strom-, Gas- und Wasserwerke um die Zuständigkeit stritten und erst nach Monaten eine Lösung erreicht wurde. Von jedem der Ansprechpartner des Versorgers erhielt ich eine andere Antwort inklusive der Androhung, dass ich die Reparatur aber bezahlen müßte. Bis heute hat mich keine Rechnung erreicht. So geht es zu bei solchen Unternehmen. Und das erlebst Du nun auch.
Üblich ist ein Übergabeprotokoll der Wohnung beim neuen Einzug. Hast du dies gar nicht bekommen? Dort wären alle Zählerstände notiert.
Nein, die Vermietern hat mir den Zählerstand nur auf einen PostIt notiert. Davon habe ich eine Kopie mitgesendet, aber der war ja falsch. Ich habe sie angerufen, sie würde mir wohl (Montag) ein Übergabeprotokoll ausfüllen, da könnte man dann den richtigen Einzugszählerstand vermerken.
Ja, wieso die mich nicht einfach anmelden konnten, begründeten sie damit, dass ja der Vormieter noch als Verbraucher angemeldet war. Ich hab dann meinen Mietvertrag und die Meldebestätigung hingeschickt und dann gings, nach etlichen Anrufen.
Ja, richtig, war mein Fehler, ich habe den falschen Anfangszählerstand durchgegeben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber darum ja meine Frage, ob ich eine Möglichkeit habe, das zu korrigieren (bin doch bestimmt nicht die erste, die einen falschen Zählerstand übermittelt? :( ).
Die Aufzeichnung der Wochenverbräuche mache ich hauptsächlich für mich selbst, damit ich nachvollziehen kann, wie hoch mein Verbrauch im Regelfall liegt, in der Hoffnung, dass ich das notfalls als zusätzliche Begründung für meinen Korrekturwunsch des Anfangszählerstandes anführen kann.