Falschparker auf Firmengelände?

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Es handelt sich wahrscheinlich um ein Privatgelände des Unternehmens, auf dem zunächst einmal die StVO nicht gilt. Daher ist die Definition "Falschparker" eine des Unternehmens und dieses ist für die Durchsetzung verantwortlich. Falschparker dürften Betriebsangehörige oder andere Personen, denen der Zugang zum Betriebsgelände gestattet wurde, sein. Gegen diese kann man disziplinarisch oder mit Kostennoten vorgehen, wenn sie gegen Parkregeln auf dem Betriebsgelände verstoßen.

  • An der Grenze des Betriebsgeländes muss klar ausgewiesen werden, wo man parken darf und wo nicht. Ebenso wird klar dargestellt, was bei der Verletzung der Regeln passiert (kostenpflichtige Entfernung). Die Regeln sind damit jedem, der das Betriebsgelände betritt/befährt, klar und Du kannst falsch geparkte Fahrzeuge auf dem Privatgelände abschleppen lassen, denn die jeweiligen Fahrer haben sich mit den Regeln einverstanden erklärt.
  • Die erlaubten Parkplätze/-bereiche müssen ausgewiesen sein, damit unmissverständlich die erlaubten Parkzonen genutzt und Maßnahmen gegen Falschparker durchgesetzt werden können. Insbesondere sollte für Kunden ein sicherer, abgegrenzter Parkbereich vorhanden sein, in dem sie risikolos parken können.
  • Verstöße gegen die Parkregeln auf dem Betriebsgelände sind damit nicht einfach nur ein Falschparken, sondern Eingriffe in die Betriebssicherheit. Damit können sogar weitergehende, zivilrechtliche Ansprüche gegen Falschparker geltend gemacht werden.

Das Argument "da darf der nicht parken, also habe ich das Fahrzeug platt gemacht" greift so nicht. Es könnte sich ja auch um eine Notlage handeln, die dazu führt, dass ein Fahrzeug an einer unerwarteten Stelle parkt. Natürlich trägt jemand durch ein falsches Parken eine Mitschuld an einem Vorfall, aber auch der Führer einer Maschine muss eine gewisse Sorgfalt walten lassen. Denke mal auch an spielende Kinder - sollte nicht passieren, ist aber nicht ganz ausgeschlossen.

Wenn das alles von der Überwachung her zu aufwendig wird, kann kostengünstig eine kamerabasierte, automatische Überwachung zum Einsatz kommen. Bei Interesse kann ich dazu mehr sagen.

Wenn es ausgeschildert ist, dann haftet der Falschparker.