Ist es vorgeschrieben, dass man Geschäfte in der Landeswährung machen muss?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Gesetzliches Zahlungsmittel in halb Europa ist der Euro. Wenn jemand Geld von jemandem bekommt und dieser Euros hat, dann müssen die Euros angenommen werden. Die Dollar-Junkies kann man heim schicken.

Zu sagen, dass jemand nur Dollars will, dürfte auch gehen, wenn die beiden klären, dass die Bezahlung in Dollars erfolgen muss.

Wenn das Geschäft also ein Schild an die Tür macht "Nur US-Dollar, keine Euro akzeptiert". Die Preise im Laden in US-$ auszeichnet und eventuell an der Kasse das gleiche Schild hat, dann dürfte er meines Erachtens vor Gericht damit durchkommen, dass die Bezahlung in Dollar Vertragsbestandteil war. Und irgendwo im BGB steht (meiner Erinnerung nach) das Fremdwährungsschulden in Fremdwährung bezahlt werden müssen.

Zitat aus Wikipedia:

Ein gesetzliches Zahlungsmittel ist ein Zahlungsmittel, durch dessen Hergabe nach den Gesetzen eines Landes eine Geldschuld mit rechtlicher Wirkung erfüllt und damit getilgt werden kann und die ein Gläubiger zu akzeptieren hat (man spricht auch von Annahmepflicht oder schuldbefreiendem Annahmezwang): Ein Gläubiger ist verpflichtet, die Tilgung einer Geldschuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu akzeptieren, sofern nichts anderes wirksam vereinbart wurde; von Seiten des Schuldners ist die Tilgung einer Geldschuld mit etwas anderem als dem gesetzlichen Zahlungsmittel (z. B. Zahlung in ausländischer Währung oder mit Kreditkarte) nur dann möglich, wenn diese Möglichkeit zwischen den Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit vorher vereinbart oder vom Gläubiger nachträglich akzeptiert wird, wozu dieser aber nicht verpflichtet ist.

Vereinfacht gesagt könnte jemand zur Bezahlung, beispielsweise des Kaufpreises aus einem Kauf in Deutschland, US-Dollar-Scheine übereignen; der Empfänger hat aber das Recht, diese Zahlung abzulehnen, was nichts daran ändert, dass er einen Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises hat. Wird ihm eine Bezahlung in Euro (Banknoten oder Münzen) angeboten, so muss er diese annehmen und kann nicht fordern, auf eine andere Weise bezahlt zu werden.

Alles klar ???

Wenn die Vertragspartner sich einig sind kann in jeder Währung bezahlt werden, im Berchtesgardener Land gibt es eine simple Tauschwährung per Gutschein, die in vielen Geschäften akzeptiert wird, und das ist völlig legal.