Fair parken Parkscheibe?
Hallo, ich habe nach meinem Einkauf eine Parkscheibe von Fair parken am Auto gehabt. Allerdings keinen Strafzettel. Hatte jemand schonmal diesen Fall, bekomme ich eine Zahlungsaufforderung per Post, oder war dies nur ein Hinweis dass ich meine Parkscheibe einlegen muss? Lg
3 Antworten
In den kommenden Tagen wirst du Post erhalten mit einer Zahlungsaufforderung. Die kleine "Geste" soll dich nur an folgendes erinnern:
- „Beim nächsten mal vergesse deine Parkscheibe nicht, dann bekommst du auch keine Strafgebühr”
Wie hoch diese Strafe ist, steht meist auf den Schildern wo die Parkraumüberwachung machen. In deinem Fall auf dem Kundenparkplatz wo du Einkaufen warst. Meist sind das so ca. 30 €.
Es wurde anscheinend die Überwachung dieses Parkplatzes auf einen privaten Anbieter übertragen. Soetwas gibt es bei uns auch und der Parkverstoß kann um einige Euronen teurer als normal werden.
Eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit detaillierter Begründung wird dir ganz sicher schon in einigen Tagen ins Haus flattern.
Diese Parkplätze müssten allerdings entsprechend gekennzeichnet sein.... hast du evtl. übersehen?
anhand des Kfz Kennzeichen wird erst einmal ein Halter ermittelt, dieser erhält dann die Zahlungsaufforderung.
Ein Inkasso kann erst ins Spiel kommen, wenn der im Schreiben angegebene Zahlungstermin verstreicht, von dem man schließlich erst einmal Kenntnis haben muss.
Dein Chef wird dich als Fahrer ermitteln und befragen.. .... du zahlst die 30€ (?) und die Angelegenheit ist erledigt.
Es gibt Schlimmeres im Leben ‼️
Sofern du selbst keine Parkscheibe eingelegt hast, wird vermutlich noch eine Zahlungsaufforderung von fair.parken kommen.
Hast du den Kassenzettel vom Einkaufen noch? Heb den gut auf! Oft wird die Strafgebühr kulanzweise erlassen, wenn man nachweisen kann, dass man zu diesem Zeitpunkte tatsächlich einkaufen war.
Danke für die Antwort! Ja, ich habe vergessen, die Parkscheibe einzulegen. Ich habe gedacht dass mir dann ein Strafzettel, bzw ein Hinweis auf die Vertragsstrafe an die Scheibe gehangen wird. Aber ich habe gar nichts bis auf diese Papp Parkuhr. Ich hatte die Hoffnung dass dass eine nett gemeinte Aufforderung war, beim nächsten mal die Parkscheibe einzulegen. ^^
Die Zahlungsaufforderungen am Auto setzten nach h.M. keine Fristen in Gang, da der Zugang dieser schlicht nicht nachweisbar ist. Das Auto ist kein Briefkasten. Eine Rechtswirkung gegenüber einem vom Fahrer ggf. abweichenden Halter entfaltet ein Zettel an der Windschutzscheibe ohnehin nicht.
Bis du eine Zahlungsaufforderung per Post erhalten hast, brauchst du daher erst mal gar nichts tun. Mahn- oder Inkassogebühren beim ersten Schreiben würde ich mangels Verzug nachdrücklich zurückweisen.
Als Halter einfach nur bestreiten, dass man selbst gefahren ist, reicht allerdings nicht aus, um die Strafe zu vermeiden (so der BGH 2019*).
*Urteil vom 18. Dezember 2019 - XII ZR 13/19
Ergänzung: Wir hatten als Firma vor ca. 2 Jahren mit der hier gegenständlichen Firma einen vergleichbaren Fall, der aber offenbar auf unseren Widerspruch hin nicht weiter verfolgt wurde. Jedenfalls haben wir seitdem nichts mehr davon gehört.
danke für die Antwort!
Ja, ich war einfach neben der Spur und bin einfach in den Laden rein.
ich hatte die Hoffnung dass dass nur eine nett gemeinte Aufforderung war beim nächsten mal die Parkscheibe einzulegen.
ich wusste nicht dass man ohne Information am Fahrzeug einfach eine Vertragsstrafe per Post zuschicken kann.
ich habe nämlich gelesen dass die manchmal die Post gar nicht zusenden sondern gleich in ferner Zukunft ein Schreiben vom inkassounternehmen kommen kann, weil ich der Zahlungsaufforderung (die ich ja nicht an meinem Auto hatte) nicht nachgekommen bin. Darum habe ich große Sorge. Ich bin nämlich nur der Fahrer und habe Angst dass der Halter ( mein Chef) irgendwann ein Schreiben vom inkassounternehmen von mir bekommt.