Fahrerflucht obwohl beifahrer beim Unfall blieb?

6 Antworten

Hatte die beim Fahrzeug verbliebene Person Deine Papiere (Ausweis, Führerscvhein, Fahrzeugschein)?

Ich denke, dass Dich aber der Anruf bei der Polizei retten wird. Der Unfall war bekannt, die Polizei benachrichtigt, bleibt im Prinzip die Fesststellung der Personalien.

Ich denke, wenn Du es schilderst, gibt es eine Einstellung des Verfahrens, im schlimmsten Fall nach § 153 a StPO, mit einer kleinen Geldauflage.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Das Verfahren wird ziemlich sicher eingestellt, ob nach § 170 Abs. StPO oder nach § 153 StPO kann ich hier nicht sicher vorhersagen.

oben in deinem Text steht 200m...unten weiter 500m, noch dazu war eine Wand dazwischen

und dein Beifahrer stand nicht am Auto, sondern saß darin.

Laut § 142 StGB ist das unerlaubtes Entfernen, nur darauf kommt es an.

Wenn du die 200m in 2 Minuten gehst... bezweifle ich, das du die 500m auch in 2 Minuten gehst.

Kaazu 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 21:42

Unten habe ich geschrieben "nichtmal 500m" damit war nicht gemeint, dass das 500m entfernt war.

tellerchen  09.11.2023, 21:54
@tellerchen

im Gesetz steht nirgends, wie weit man sich entfernen muß, ob 200m ob 500m oder ob 1m und hinter einer Wand stellen...ist alles entfernen vom Unfallort

du solltest dir nen Fachanwalt bzw Winkeladvokaten nehmen...

Also die Geschichte mit der nicht bezahlten ! Wurst ist lächerlich , hat man draußen die Polizei gerufen .

Auch hätte der Begleiter den ach so wichtigen Einkauf bezahlen können