Fahrerflucht obwohl beifahrer beim Unfall blieb?
Mir ist etwas kompliziertes passiert. Ich war einkaufen und habe wie es scheint beim Auto abstellen die Handbremse nicht richtig angezogen. Demnach is das Auto gegen ein anderes gerollt und hat einen Kratzer hinterlassen. Zunächst habe ich das andere Kennzeichen ausrufen lassen, aber auch nach 30 min kam niemand also rief ich die Polizei. Währenddessen habe ich Bilder vom Unfall gemacht und habe nach Erlaubnis der Polizei am Telefon mein Auto, weil es im Weg stand weg gefahren und habe auf die Kollegen in Blau gewartet.
Ich musste jedoch noch meinen Einkauf der nicht bezahlt an der Kasse stand bezahlen, damit der Supermarkt nicht noch Probleme wegen der bereits eingepackten frischen Wurst macht und so ist mein Beifahrer beim Unfallort geblieben und ich habe mich circa 200m für höchstens 2 Min vom Unfallort entfernt, um den Einkauf abzuschließen.
Mein Beifahrer hingegen hat sich ins Auto gesetzt, weil es sehr kalt draußen war. Als ich wiederkam war der andere Unfallwagen bereits weg ohne, dass wir es bemerkt haben, was jedoch durch die Fotos mit dem Kennzeichen kein großes Problem gewesen sei laut der Polizei.
Als die Polizei eintraf haben wir alles genauso geschildert wie hier und es wurde mir eine Fahrerflucht vorgeworfen, weil ich als Fahrer des Autos mich nicht hätte entfernen dürfen.
Wie sieht es hier für mich aus? Ich finde eine Fahrerflucht wäre etwas vollkommen anderes, schließlich war ich nichtmal 500m vom Auto entfernt, quasi wäre keine Wand dazwischen gewesen, hätte ich auch noch Sichtkontakt zum Auto gehabt. Wäre ich eine längere Zeit weg gewesen hätte ich es verstehen können, aber es war ja jemand vor Ort und ich habe höchstens 2 Minuten gebraucht, wenn nicht sogar weniger.
6 Antworten
Hatte die beim Fahrzeug verbliebene Person Deine Papiere (Ausweis, Führerscvhein, Fahrzeugschein)?
Ich denke, dass Dich aber der Anruf bei der Polizei retten wird. Der Unfall war bekannt, die Polizei benachrichtigt, bleibt im Prinzip die Fesststellung der Personalien.
Ich denke, wenn Du es schilderst, gibt es eine Einstellung des Verfahrens, im schlimmsten Fall nach § 153 a StPO, mit einer kleinen Geldauflage.
Das Verfahren wird ziemlich sicher eingestellt, ob nach § 170 Abs. StPO oder nach § 153 StPO kann ich hier nicht sicher vorhersagen.
oben in deinem Text steht 200m...unten weiter 500m, noch dazu war eine Wand dazwischen
und dein Beifahrer stand nicht am Auto, sondern saß darin.
Laut § 142 StGB ist das unerlaubtes Entfernen, nur darauf kommt es an.
Wenn du die 200m in 2 Minuten gehst... bezweifle ich, das du die 500m auch in 2 Minuten gehst.im Gesetz steht nirgends, wie weit man sich entfernen muß, ob 200m ob 500m oder ob 1m und hinter einer Wand stellen...ist alles entfernen vom Unfallort
du solltest dir nen Fachanwalt bzw Winkeladvokaten nehmen...
Lies mal insbesondere Absatz 3 und 4
https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
Tippe auf Einstellung aufgrund der dargelegten Umstände.
Also die Geschichte mit der nicht bezahlten ! Wurst ist lächerlich , hat man draußen die Polizei gerufen .
Auch hätte der Begleiter den ach so wichtigen Einkauf bezahlen können
Unten habe ich geschrieben "nichtmal 500m" damit war nicht gemeint, dass das 500m entfernt war.