Muss ich gegen Zahlung von Schadensersatz die kaputte Vase an den Schädiger herausgeben?
Eine teure Vase hat mir jemand derart beschädigt, dass sie einen Sprung hat. Jetzt fordere ich Schadensersatz, und zwar den Zeitwert. Vor 3 Jahren habe ich für die Vase 250 Euro im Einkaufsladen gezahlt. Die Vase verliert meines Erachtens auch nicht an Wert, so dass ich 250 Euro Schadensersatz forderte. Jetzt erhebt doch der Schädiger eine unverschämte Gegenforderung. Er will den Betrag über seine Haftpflichtversicherung zahlen lassen, aber im Gegenzug die Vase von mir haben. Muss ich die Vase, die ich auch kaputt nicht herausgeben will, wirklich herausgeben?
1 Antwort
Ja, wenn man einen Gegenstand ersetzt bekommt, muss der auch herausgegeben werden Der Schädiger kauft ihn ja genaugenommen zum Zeitwert. Ab udn zu wollen auch die Versicherer die Gegenstände ausgehändigt haben.
Was anderes ist das bei Reparaturen. Da sind nur Bilder der Beschädigung nötig udn die Rechnung des Reparateurs.
Die Forderung ist also ganz udn gar nicht unverschämt.
Ausserdem wenn das Geld da ist um etwas neues zu kaufen, wozu sind dann die Scherben noch gut?