Erwerbsminderungsrente und 400 €-Job beim gleichen Arbeitgeber
Ich beziehe seit Kurzem eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Lt. Tarifvertrag ruht bei einer Rente auf Zeit mein Beschäftigungsverhältnis. Irgendwie bereitet es mir große Sorgen nach 2 Jahren wieder zum alten Arbeitgeber zurückkehren zu müssen und infolge dieser Abwesenheit nur noch als überflüssiges fünftes Rad am Wagen zu gelten. Ich bin mir nicht sicher, ob ich es überhaupt durchhalte, aber grundsätzlich könnte ich mir vorstellen auf 400 Euro-Basis rentenunschädlich bei meinem alten Arbeitgeber zu arbeiten. Ist 400 €uro-Job gleich 400 Euro-Job oder gibt es bei einer Beschäftigung beim letzten Arbeitgeber verschärfte Bedingungen, da man ja genau wegen dieser letzten Tätigkeit erwerbsunfähig ist?
2 Antworten
Hallo padrino,
Sie schreiben:
Erwerbsminderungsrente und 400 €-Job beim gleichen Arbeitgeber.<
Antwort:
Leider ist aus Ihrer Fragestellung nicht ersichtlich, welchem Geburtsjahrgang Sie angehören und ob Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt oder aus rein medizinischen Gründen bewilligt worden ist.
Für nach dem 1.1.1961 Geborene gibt es keinen Vertrauensschutz mehr bei Berufsunfähigkeit und dieser Personenkreis kann z.B. auf leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden, auch wenn am allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt keine Stelle verfügbar ist.
Wie von heinerbumm bereits richtig beschrieben, ist gegen einen 400 Euro-Job im Zusammenhang einer vollen Erwerbsminderungsrente beim gleichen Arbeitgeber grundsätzlich nichts einzuwenden.
Aber nur grundsätzlich!
Der Teufel steckt, wie so oft, buchstäblich im Detail!
In den letzten Jahren nehmen die Nachprüfungen seitens der Rentenversicherung kontinuierlich zu.
Wie Sie selbst in Ihrem Rentenbewilligungsbescheid nachlesen können, müßen Sie jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend bei Ihrer Rentenversicherung mitteilen.
Da eine volle Erwerbsminderungsrente aber an knallharte Kriterien geknüpft ist, werden gerade hier bei Betroffenen immer wieder total gefährliche Fallen übersehen und nur schwer korrigierbare Fehler gemacht.
Das heißt:
Volle Erwerbsminderungsrente wird im Regelfall nur dann gewährt, wenn die noch vorhandene Restleistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist.
Die Betonung liegt hier auf leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt!
Leichte Tätigkeiten sind laut Rentenversicherung:
Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.
Nun stellen Sie sich einmal vor, Sie melden Ihrer Rentenversicherung Ihren 400 Euro-Job und die Rentenversicherung setzt sich dann mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung.
Die Rentenversicherung wird nun von Ihrem Arbeitgeber eine "Arbeitsplatzbeschreibung" anfordern und kann somit im Detail nachvollziehen, welche Tätigkeiten Sie im Rahmen Ihres 400-Euro-Jobs ausüben.
Hier finden sich dann meist Anhaltspunkte, welche mit leichten Tätigkeiten in Konfikt stehen, ggf. über 3 Stunden pro Arbeitstag liegen und im Endeffekt zum Entzug der Erwerbsminderungsrente führen.
Derartige Auseinandersetzungen enden dann vor dem Sozialgericht, wo die Rechtsanwälte der Deutschen Rentenversicherung mit Anspielung auf Museumswärter, Pförtner usw. ein leichtes Spiel haben und Leistungen ablehnen!
Wer dies nicht glauben will, der sollte sich die Mühe machen und am Sozialgericht seines Wohnortes bei öffentlichen Sitzungen teilnehmen.
Fazit:
In Zeiten knapper Kassen sowohl bei den Sozialversicherungsträgern als auch bei Betroffenen (Stichwort Altersarmut) ist mit weiteren Schikanen und Einschnitten zu rechnen.
Wer also mit voller Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen will, der muß mit seinem Arbeitgeber eine glasklare, unmißverständliche Arbeitsplatzbeschreibung ausarbeiten, aus welcher ganz genau zu entnehmen sein muß, daß die ausgeübte Tätigkeit auf jeden Fall und ohne Ausnahme unter 3 Stunden pro Arbeitstag und unterhalb des Überbegriffs (leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt) angesiedelt ist!
Und hier wird natürlich die Luft sehr dünn!
Wenn schon Pförtner, Museumswärter, Nachtportier als leichte Tätigkeiten gewertet werden, was liegt denn dann noch darunter?
Diese Zeilen sollen Sie nicht erschrecken sondern Ihnen aufzeigen, mit welchen Bandagen da gespielt wird und wie schnell man da in eine Falle tappen kann.
Es ist einfach so, daß der Gesetzgeber diese Fallen ganz bewußt im Zuge der Rentenreform mit Stichtag 1.1.2001 in die Begriffe "teilweise und volle Erwerbsminderungsrente" hat einfließen lassen und nun besteht natürlich ein großer Interprätationsspielraum.
Es wäre doch sehr schade, wenn Sie Ihre sicherlich mühsam erkämpfte "volle Erwerbsminderungsrente" durch solche Fehler auf`s Spiel setzen.
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo padrino, ich bin da skeptisch, bin aber auch kein Arbeitsrechtler. Ich weiß nur von meiner Arbeitsstelle, dass das nicht gehen würde wegen tarifrechtlicher/sozialrechtlicher Dinge, keine Ahnung, das kann ich Dir nicht sagen. Aber ein ähnlicher Fall war bei uns nicht möglich, weil es zwei verschiedene Arbeitsformen waren. Der Kollegin wurde gesagt, dass sie ansonsten ihren alten Vertrag aufgeben müßte und das wollte sie natürlich nicht. Vielleicht kannst Du ja mal bei Euch in der Personalabteilung fragen? Oder Du gehtst mit Deinem Vertrag zu einem Berater? Hängt natürlich auch davon ab, wie vertrauensvoll Euer Verhältnis auf der Arbeit ist.
Deine Idee ist gut und ich wünsche Dir viel Erfolg. Berichte doch noch mal, was Du erreicht hast! Liebe Grüße Eidechse