Besitz kinder videos?
Moin ich bin 18 Jahre und habe heute eine Hausdurchsuchung gehabt mir wurde alles von Handy bis pc abgenommen und nun ist die Frage kann mir jemand sagen welche Strafe auf mich zu kommt aber erstmal was ich verbrochen habe ich soll angeblich kinderpornographische Inhalte auf meinem Handy bzw auf einer Dropbox besitzen Ich hab dies verneint weil ich keine Kinder Videos besitze allerdings dadurch das ich frisch 18 bin habe ich natürlich Videos mal von Freunden oder selber von Mädchen bekommen die alle 15 oder älter sind und wollte wissen ob dies auch strafbar für mich ist oder werden kann und wie sowas wohl vor Gericht ausgeht
2 Antworten
Dann werden Polizei und Staatsanwaltschaft jetzt eine Strafbarkeit nach § 184c Abs. 3 StGB prüfen (insbesondere hinsichtlich der Ausnahmeregelung des Abs. 4). Wenn eine Strafbarkeit verneint wird, bekommst du nach Abschluss der Ermittlungen deine Elektronik wieder (kann aber einige Monate dauern).
Auch mit deinen "frisch 18 Jahren" kann grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht angewendet werden, Besitz lag ja offenbar auch nach Eintritt der Volljährigkeit noch vor. Zu der Frage, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht angewendet wird, müssen sich Gericht und Staatsanwaltschaft dann ggf. Gedanken machen.
Sofern das Material strafbar ist, schützt es nicht dass der Täter „frisch 18“ ist.