Ermittlung der Einnahmen für Vermietung und Verpachtung aus der Türkei für das deutsche Finanzamt?
Hallo,
Ich würde gerne wissen, wie die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Objekten aus der Türkei für das deutsche Finanzamt ermittelt werden muss. Ist hierfür eine Einkommensermittlung nach deutschem Steuerrecht notwendig und eine Anlage V auszufüllen, welche dann als Basis für die Anlage AUS genommen wird?
Oder sind die Steuerunterlagen aus der Türkei maßgeblich?
Vielen Dank.
2 Antworten
Achtung, nicht vergessen zu prüfen, ob bereits in der Türkei die Einkünfte besteuert wurden und ggf. Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen
Deutsche Steuererklärungen sind nach deutschem Recht zu ermitteln.
Es ist aber keine Anlage V auszufüllen, sondern der selbst ermittelte Überschuss bzw. Verlust ist auf der Anlage AUS einzutragen.
Das Finanzamt wird aber höchstwahrscheinlich nachfragen, wie man diesen Betrag ermittelt hat, dann sollte man eine Ermittlung analog zu der Anlage V vorlegen können.