Erlischt Garantieschutz bei Preisnachlass?
Guten Tag, ich habe eine Frage. Und zwar habe ich mir vor nicht allzu langer Zeit einen Laptop im Internet gestellt. Der ist jetzt auch vor einer Woche angekommen, jedoch leider mit Kratzern und einer Delle. Dann habe ich der Firma geschrieben und den Sachverhalt geschildert. Diese hat mir nun angeboten entweder den Laptop zurück zu schicken, so dass das ausgebessert werden kann oder einen Preisnachlass von 150 Euro. Ich tendiere momentan zu dem Preisnachlass, eben weil ich den Laptop sehr bald brauchen werde, habe jetzt jedoch etwas Angst, wie es dann mit der weiteren Garantie aussieht. Bedeutet dies, dass ich keine Garantie dann mehr für die nächsten zwei Jahre haben werde, wenn ich die 150 Euro annehme oder sind dies zwei verschiedene Sachverhalte? Vielen Dank für die Antworten
2 Antworten
Was Du da ansprichst, ist nicht die Herstellergarantie, sondern die Gewährleistung gegenüber dem Händler. Da sollte man in der Tat klarstellen, wofür der Preisnachlass von € 150,-- denn gewährt wird. Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass Du in einem Schreiben an den Lieferanten ausdrücklich die von Dir genannten Mängel aufführst und dann feststellst, dass es sich um rein optische Mängel ohne Störung der Funktion handelt. Damit ist dieser Punkt dann ja klargestellt.
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Händlers.
Du hast aber eine mangelhafte Ware erhalten, da hast du keinen Garantieanspruch, sondern einen Gewährleistungsanspruch, wobei der Händler in der Beweispflicht in deinem Fall ist. Dieser versucht nun sein Nachbesserungspflicht zu umgehen, und bietet dir deshalb den Preisnachlass an. Dann sind aber deine Ansprüche erfüllt.
Bei einem Kauf im Internet kannst du innerhalb von 14 Tagen deinen Kauf ohne Begründung widerrufen und die Ware zurückschicken (Fernabsatzgesetz) Das ist eine Überlegung wert.