Erinnerung an die Übermittlung der Steueranmeldung? Was soll ich machen?
Hey Leute,
Ich habe mich seit dem 01.01.2023 beim Finanzamt als Freiberufler gemeldet, bis ich aber eine Steuernummer bekommen habe war es Mitte Februar.
Bis jetzt habe ich nur einen Auftrag angenommen (von meine Cousin) und habe damit 800€ eingenommen.
Um die Rechnung zu schreiben habe ich meinen Cousin gebeten sich das mal anzugucken um zu checken ob alles richtig ist. Er ist selber seit 10 Jahren Freiberufler.
Ich hatte ursprünglich die 800€ + 19% Umsatzsteuer angegeben, er hat mir aber empfohlen die Umsatzteuer wegzulassen, weil ich wohl sonst extra Formulare abgeben muss (weiß nicht mehr genau welche er meinte)
Er ist leider gerade nicht erreichbar, sonst hätte ich ihn schnell gefragt.
Jetzt habe ich gestern einen Brief vom Finanzamt bekommen, ähnlich wie diesen hier:
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, was ich bei der UStVa angeben soll. Einfach 0€? Oder muss ich irgendwo auch die 800€ angeben?
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Dann hast Du also Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung das Kreuz nicht bei KU gesetzt. Also hättest Du bis zum 10.4. eine UStVA abgeben müssen.
Ich würde die UStVA mit 0,-€ abgeben und dem FA mitteilen, dass Du nun doch KU sein willst.
Die 800,-€ gibst Du erst nächstes Jahr in der EÜR an.
Wenn du zur quartalsweisen Voranmeldung aufgefordert wirst hast du eine Ust ID Nummer beantragt.
Damit bist du dann auch als Kleinunternehmer zur Abgabe der vierteljährlichen Voranmeldung verpflichtet.
Normale Regelbesteuerung kann es nicht sein, da würdest du zur monatlichen Abgabe aufgefordert werden.
Einfach eine Voranmeldung mit 0€ zu 19% abgeben.
Ich meine, die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe für Neugründer wäre bis 2026 ausgesetzt?
Alles Klar, Vielen Dank
Gibt es ein extra Formular um dem Finanzamt zu sagen, dass ich Kleinunternehmer bin, oder schreibe ich denen einfach so eine Mail?