Erbengemeinschaft, Onlinezugang des verstorbenen vorhanden, darf ich überweisen?
Mein Vater ist verstorben, wir sind 5 Erben und haben den Onlinezugang meines Vaters vor dem Tod erhalten, ist es bei Zustimmung aller 5 OK das Geld an die/den Erbe(n) zu überweisen um sich den Stress mit Erbscheineireichung etc zu ersparen, da mehrere Banken und teils Onlinebanken?
4 Antworten
ich glaube nicht, das das geht...
normalerweise wird das Kontogesperrt, sobald die Bank davon erfährt, es kann ja sein, das noch Leistungen, Rente etcetc zurücküberwiesen werden müssen, die den Geldbetrag da mindern.
Ich war damals Alleinerbe, hatte Vorsorgevollmacht in Finanziellen und rechtlichen Dingen.
Ich konnte zumindest Monate im Nachhinein...glaube so 3 Monate, dann wurde das Konto auf meinen Namen umgeschrieben.
Aber wie das bei 5 Erben aussieht, ist deutlich komplizierter.
ich würde vorschlagen, ihr nehmt euch alle 5 einen Anwalt, der das erledigt und euch das finanzielle Erbe jeweils einzeln überweist.
Jedenfalls hat das so eine 3er Erbengemeinschaft in meinem Bekanntenkreis so gemacht.
Einen Erbschein hatte ich übrigens nie bekommen, nur ein einseitiges Schreiben vom Amtsgericht, damit konnte ich alles regeln.
auch wenn du könntest, mach da nix ohne kenntnis der anderen 4 Personen bzw Erben, das kommt irgendwann eh raus...auch wenn das konto dann leer ist, kontenüberweisungen etcetc sind nachverfolgbar...lückenlos, man kann sogar ermitteln, von welcher ip... bzw Computer sich eingewählt hatte...Betrug liegt im Raume...
Mach das nicht, auch wenns in den Fingern juckt
Wenn die Bank vom Tod des Kunden erfährt, wird sie alle Transaktionen nach dem Todestag für ungültig erklären. Vermutlich wird sie die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
um sich den Stress mit Erbscheineireichung etc zu ersparen,
Nein, du brauchst einen Erbschein. Ohne diesen gibt die Bank das Konto nicht frei. Was du mit dem Onlinezugang machst ist grenzwertig.
Du glaubst also, man könne die Banken dauerhaft täuschen.
Irgendwann wird denen dann doch bekannt, dass der Kontoinhaber verstorben ist. Wohin das Geld geflossen ist weiß die Bank. Solange sich der Empfänger nicht als Erbe legitimieren kann muss er fürchten auf Rückzahlung in Anspruch genommen zu werden.
Wie stellst Du Dir das im Übrigen bei der Erbschaftsteuer vor, ohne Erbschein.
Danke für die Antwort, ich kann auf die Konten voll zugreifen mit den überlassenen Daten, der rechtliche Aspekt bei Einigkeit würde mich interessieren?