Erbbaurecht durch Heimfall beendet - schätzt Gutachter dann Gebäudewert ein? Üblich? Erfahrung?
Wer hat Erfahrung damit, wenn ein Erbbaurech durch "Heimfall", also das der Erbaurechtsgeber das Grundstück wieder zurück haben will, beendet wird? Wer schätzt dann den Gebäudewert? Wie läuft das ab? Bin an einem Haus interessiert, für das noch 12 Jahre ein Erbbaurechtsvertrag besteht!
1 Antwort
Das Erbbaurechtsgesetz ( www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/erbbauv/gesamt.pdf ) läßt Vereinbarungen darüber zu, auf welchem Wege die Bewertung stattzufinden hat, auch über die Person des Gutachters. Man müßte zunächst mal in die Bestellungsvereinbarung schauen.