Elternzeit - Partnermonate abbrechen
Nach der Geburt unseres Kindes habe ich 2 Partnermonate beantragt. Von diesen 2 Monaten habe ich letztes Jahr bereits einen Monat genommen. Ein weiterer Monat steht noch an. Wegen eines unerwarteten finanziellen Engpasses wollte ich nun diesen 2 ten. Partnermonat komplett streichen und ganz normal arbeiten (Arbeitgeber einverstanden).
Die Elterngeldstelle teilte mir mit, dass das zwar möglich wäre, ich aber das Geld für den ersten Partnermonat zurückzahlen müsste (??). Klar, dass ich in diesem Fall nicht zurücktreten werde.
Das ist mir vollkommen unverständlich, da hierbei nicht nur ich, sondern auch mein Arbeitgeber und auch der Staat profitieren würde, da er sich erheblich Geld einspart.
Kann mir jemand einen Rat geben?
2 Antworten
Das wurde gesetzlich so festgeschrieben:
§3 BEEG (3) Ein Elternteil kann mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen. Lebensmonate des Kindes, in denen nach § 3 Abs. 1 oder 3 anzurechnende Leistungen zustehen, gelten als Monate, für die die berechtigte Person Elterngeld bezieht
Wenn zurückzahlen keine Option ist, dann vielleicht Teilzeit in Elternzeit: Bis zu 30 Std pro Woche sind möglich. Der Verdienst wird auf das Elterngeld angerechnet, den Mindestsatz von 300 Euro gibts auf jeden Fall.