Möchtest du über die 18 Monate gleichmäßig Eltergeld haben, bleibt dir nur, es dir auf 12 Monate auszahlen zu lassen und selber etwas (für die Monate 13 bis 18) zur Seite zu legen.

Darüber hinaus bleibt die Möglichkeit, das Elterngeld splitten zu lassen (damit kommt bis zum 22. Lebensmonat, wenn man Mutterschaftsgeld erhält) und zum 18. Lebensmonat die Splittung zu widerrufen. Dann wird der Restbetrag auf einmal ausgezahlt.

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Ich kenne es so, dass man auf der Rückseite der "Krankmeldung" bestätigen muss, dass ...keine andere in dem Haushalt lebenede Person die Betreuung des erkrankten Kindes übernehmen kann...

Die Mutter kann meines Erachtens sehr wohl zeitgleich ein 3 Monate altes Baby und ein älteres Kind betreuen!

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Der Gesetzgeber sieht bei der EZ eine Anmeldefrist von 7 Wochen vor. Und eine Schwangerschaft muss "sofort" mitgeteilt werden. Diese Fristen sieht der Gesetzgeber als ausreichend an, damit sich der Betrieb einen Ersatz suchen kann. Ist dies doch "planbarer" als ein plötzlicher Krankheitsausfall.

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