Einrichtung eines Kinderzimmers vom Unterhalt abziehen?
Hallo,
meine Tochter lebt bei ihrer Mutter. Ich betreue sie immer nur ein paar Tage im Monat.
Ich zahle normal Unterhalt an die Mutter.
Bisher hat meine Kleine bei mir kein eigenes Zimmer.
Ich ziehe aber demnächst in ein Haus und habe da die Kapazitäten, um ihr ein eigenes Zimmer einzurichten.
Darf ich für die Anschaffung der Kindermöbel wie Bettchen, Kleiderschrank, Regale usw. den Unterhalt benutzen, welchen ich ja eigentlich an die Mutter zahle? Bzw. ist die Mutter verpflichtet mir die Möbel zu bezahlen?
Danke im Voraus für die Antworten.
2 Antworten
Darf ich für die Anschaffung der Kindermöbel wie Bettchen, Kleiderschrank, Regale usw. den Unterhalt benutzen, welchen ich ja eigentlich an die Mutter zahle? Bzw. ist die Mutter verpflichtet mir die Möbel zu bezahlen?
Definitiv nicht
Mit welcher Logik auch ...... Dein Kind hatte doch in Deiner bisherigen Wohnung auch seine Schlafmöglichkeit, Schrank/ Regal zur Unterbringung seiner persönlichen Dinge und auch Spielzeig etc.
und habe da die Kapazitäten, um ihr ein eigenes Zimmer einzurichten.
und dann sollten auch ein paar Kapazitäten zur Einrichtug eines "Gästezimmers" zur Verfügung stehen.
Nein.