Ein paar Fragen zum Fahrtenbuch für Außendienstler
Ich bin Angestellter einer Agentur in Düsseldorf. Bin selber wohnhaft in Freiburg und betreue als Außendienstler Baden-Wü. und Bayern. Ich nutze das Auto nahezu nur dienstlich, da immer voll mit Mustern etc. 1. Wenn ich abends von einem Termin aus Stuttgart nach Hause fahre ist das eine berufliche Fahrt. D.h. Fahrten zur Arbeitsstätte gibt es ja nicht wirklich in meinem Fall, oder? Ebenso wenn ich am Freitag von München nach Freiburg fahre ist das ja keine privatfahrt sondern dienstlich. Richtig? 2. Wie ist die Fahrt abends zu einer Übernachtung, sei es Hotel, oder Übernachtung bei Freunden in München zu bewerten? 3. Ich fahre häufig wenn ich im Nordbayrischen Gebiet bin abends zu meinen Eltern. Spare somit Geld für meinen Arbeitgeber, da keine Hotelkosten und ich muss nicht im Hotel sitzen. Aber ist das dann eine privatfahrt?
Vielen Dank für eure Hilfe!
1 Antwort
Welche Fahrten als dienstlich veranlasst und welche als privat gelten ist in Deinem Arbeitsvertrag festgelegt. Normalerweise sind die Fahrten zum ersten Arbeitsort von Deiner Wohnung und die letzte am Wochenende nach Hause als dienstlich zu bewerten, denn Dein Standort für Arbeitsbeginn dürfte Deine Wohnung sein. Die Fahrten zu Freunden, Bekannten oder zu den Eltern sind normalerweise als privat einzuordnen, denn Du könntest ja vor Ort logieren. In diesem Punkt ist Dein Arbeitgeber der Ansprechpartner - wenn er der Lösung zustimmt aus Kostenersparnis bei Bekannten oder Verwandten zu nächtigen, dann ist dies rechtlich auch abgesichert.
Allerdings halte ich das Argument "aus Kostengründen" für vorgeschoben, denn es steht Dir ja weiterhin die Übernachtungspauschale zu und es fallen zusätzliche Fahrtkosten an.