Ehegattin vermietet Praxisräume der GmbH des Ehemannes?
Guten Tag,
wir sind ein Ehepaar. Ich (Ehemann) möchte eine Arzt-GmbH gründen. Meine Frau ist Eigentümerin der Praxisräumen. Die Praxisräumen wird meine Frau als einzige Eigentümerin an die GmbH vermieten.
Meine Frau sollte aber auch bei mir als Arzthelferin arbeiten. Wie kann man die GmbH gestalten ?
Ich werde Geschäftsführer sein. Wie kann meine Frau beschäftigt werden, sodass wir keine steuerliche Problemen , vorallem Betriebsaufspaltung, bekommen ?
Kann Sie auch auf Minijobbasis arbeiten ? Kann die GmbH Ihr dann Betriebsrente zahlen, wenn Sie Minijoberin wird?
Was wird passieren, wenn sie eine Gesellschafterin wird ?
Danke im Voraus
2 Antworten
Als ich den Sachverhalt gelesen habe, war der erste Gedanke, bei welchem gotterbärmlichen Kollegen ist dieser Frager Mandant?
Erstmal müsste Dir Dein StB das alles beantworten können und sollte Dir auch ganz genau erklären, warum er Dir zu einer "Ein-Arzt-Arzt-GmbH" geraten hat.
Die Frage des Arbeitsverhältnisses Deiner Ehefrau ist zu entscheiden nach ihrer Arbeitsleistung. Da spielt auch rein, wie die Altersversorgung Deiner Frau sein soll, vor allem muss der Vertrag mit der Ehegattin wie unter fremden Dritten sein.
Wenn die GmbH ihr eine Betriebsrente zahlen soll, muss e eine Versorgungszusage der GmbH geben, die für alle Arbeitnehmer der GmbH gleich ist, ie auch gleiche Voraussetzungen haben.
Betriebsaufspaltung kann nur relevant sein, wenn der Eigentümer der Räume auch an der GmbH beteiligt ist.
Wie kann eine Arzthelferin an einer Arzt GmbH beteiligt sein? Sind die Regeln bei Ärzten so anders als bei Rechtsanwälten und Steuerberatern? Abgesehen davon, siehe oben, dann kann Betriebsaufspaltung doch ein Thema werden.
Der Plan der GmbH sollte aber auf jeden Fall nochmal mit Jemanden besprochen werden der Ahnung hat, denn ich kenne nur eine Branche, wo eine Arzt GmbH sinnvoll sein kann, das wäre ästhetische Chirurgie.
Bitte dran denken, dass es im verfrühten Todesfall der Frau zu einer Betriebsaufspaltung kommen kann, da das Eigentum der Praxis auf den Mann übergeht.
In der Zulassungsordnung habe ich keine Vorschriften zu einer Arzt GmbH finden können. Aber diesen:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/11103/Neue-Organisationsformen-Arztpraxis-als-GmbH-kaum-sinnvoll
Artikel im Ärzteblatt.
Da wir auf die Gefahren im Allgemeine hingewiesen. Aus der Zulassungordnung kann man aber ableiten, das eine Arzt GmbH nur Ärzten gehören darf, da ein Arzt seine Praxis auch nur mit anderen Ärzten gemeinsam führen dürfte. Daher ja auch die Vorschriften z. B. für Steuerberatungsgesellschaften, an denen auch nur Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer beteiligt sein dürfen.
Guten Tag und danke für die schnelle Antwort.
"Wie kann eine Arzthelferin an einer Arzt GmbH beteiligt sein? " Muss der Gesellschafter nur Arzt sein ? Wenn ja, dann ist es klar. Wenn nicht, dann kann die Arzthelferin-meine Frauu auch Gesellschafter werden oder ?
MfG
Guten Tag und danke für die schnelle Antwort.
"Wie kann eine Arzthelferin an einer Arzt GmbH beteiligt sein? " Muss der Gesellschafter nur Arzt sein ? Wenn ja, dann ist es klar. Wenn nicht, dann kann die Arzthelferin-meine Frauu auch Gesellschafter werden oder ?
MfG