Hallo Tesla,

zuerst einmal: es liegt nicht in deiner Hand, wann und warum der Käufer das erst nach 4 Tagen bemerkt. Nur weil du gern billig um die Ecke Kabel kaufst, muss das nicht der Käufer tun. Wenn er ein qualitativ gutes Kabel möchte und eines Online extra bestellt hat, dann ist dies nicht mal eben am nächsten Tag da.

Ein Mangel muss unverzüglich gemeldet werden. Wenn der Käufer erst 4 Tage später (aus welchem Grund auch immer) das Handy in Betrieb nimmt, dann kann er erst 4 Tage später direkt danach den Mangel bemerken und anzeigen. Wie soll er bitte bei Erhalt des Pakets einen Mangel melden, den er erst 4 Tage später entdeckt? Mumpitz. Das hast du auch gar nicht zu entscheiden. :)

Zweitens: du hast die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen. "Keine Gewährleistung" sagt gar nichts aus. Somit schuldest du dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für volle zwei Jahre. Da er vollkommen fristgerecht innerhalb dieser Zeit liegt und einen Mangel feststellt, ist es sein gutes Recht, diesen anzumelden.

Er hat nun das Recht, entweder eine Reparatur oder ein Austauschprodukt zu fordern. Sollte dir beides nicht möglich sein, dann kann er vom Kauf zurücktreten und bekommt sein Geld zurück.

Solltest du weiterhin uneinsichtig sein, dann wird PayPal ihm sein Geld zurückgeben und er muss dir (seitens PayPal) dafür nicht mal das Handy zurückschicken. Mein Rat also: einige dich gütlich mit dem Käufer. Biete ihm einen angemessenen Preisnachlass an oder biete an, den Kauf rückgängig zu machen.

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Hallo NgN,

nun musst du abwarten, wie PayPal entscheidet. Falls PayPal für den Käufer entscheidet, buchen sie dir das Geld wieder ab. Dann solltest du gegen den Käufer Anzeige wegen Betruges erstatten, sofern alles seine Richtigkeit hat, wie du es schilderst.

Falls PayPal für dich entscheidet, dann musst du dem Käufer die Sachen erst wieder zuschicken, wenn er dir den Versand dafür bezahlt. Denn du hast ihm die Ware geschickt und er dich dafür bezahlt. Damit ist der Kaufvertrag vollständig erfüllt. Wenn er dir das warum auch immer zurücksendet, dann ist das sein Problem. Er kann die Sachen entweder bei dir abholen oder die erneut Versand bezahlen, damit du es ihm schickst.

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Hallo Skrrr,

hier ist ein rechtswirksamer und -verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Der Verkäufer muss zum verkauften Preis liefern. Das könntest du sogar gerichtlich einklagen und Recht bekommen.

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Hallo Hagen,

normalerweise läge durch die falsche Beschreibung und somit dem Vorliegen eines falschen Artikels beim Käufer ein Sachmangel vor. Da dieser aber bestätigte, dass alles in Ordnung und der Artikel somit wie beschrieben ist, habt ihr (eigentlich) nichts zu befürchten. Sollte er Screenshots von der Anzeige und Beschreibung haben und Chatnachweise, in dem ihr die falsche Beschreibung gesteht, dann könnte er die Rückabwicklung oder Erfüllung des KV natürlich einklagen. Ihr solltet jetzt natürlich ihm gegenüber nicht erneut erwähnen, dass die Beschreibung tatsächlich vom versendeten Artikel abweicht.

Vom Käuferschutz kann der Käufer keinen Gebrauch machen, da die Frist dafür abgelaufen ist.

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Hey hey,

solche Aktionen sind von einem Käufer immer recht dumm. Bei Privatverkäufen gibt es kein Rückgabe-/ Umtausch- oder Widerrufsrecht. Der Käufer hat bezahlt, der Verkäufer hat geliefert. Kaufvertrag ist erfüllt. Wenn der Käufer dann meint, dir wegen Nichtgefallens den Artikel einfach zurückzuschicken, dann ist das kein Teil eines Geschäfts.

Du solltest den Artikel heile aufbewahren, falls der Käufer dir dann doch mal dumm kommt oder du eine Anzeigemitteilung der Polizei bekommst. Du bist nicht einmal verpflichtet, dem Käufer den Artikel zurückzusenden. Warum auch? Weil der Käufer schlechte Laune hat, weil der Artikel doch nicht gefällt, sollst du nochmal Porto für den Rückversans zahlen? :')

Ich würde das Dirndl wie gesagt gesondert irgendwo heile aufbewahren, evtl. mit einem Zettel der Daten, wann und von wem es zugesendet wurde, und abwarten, ob der Käufer sich nochmal meldet. Solltest du es denn nämlich entsorgen oder anderweitig loswerden, dann könnte er zivilrechtlich gegen dich vorgehen und Schadenersatz fordern, schließlich ist es sein Eigentum. Aber denk' dran: Du musst gar nichts tun, damit der Käufer sein Dirndl wiederbekommt. Das kann er sich schön abholen, selbst wenn er einmal quer durch Deutschland tuckern muss.

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Hey hey,

der Käufer hat den Artikel gekauft wie gesehen. Das heißt, er war mit dem Zustand wie er ist einverstanden. Heißt, wenn der Sprung tatsächlich schon von euch fabriziert war, dann hat der Käufer den Ofen ja trotzdem "so gewollt". Und wenn der Schaden erst nach Abholung entstanden ist, dann ist sowieso der Käufer dafür verantwortlich, und nicht ihr.

So oder so seid ihr aus dem Schneider. :) Der Käufer hat keine Rechtsgrundlade, irgendetwas von euch einzufordern oder zu klagen oder euch anzuzeigen. Ihr habt die Ware in Zustand X angeboten, und der Käufer hat die Ware mit seinem Einverständnis in Zustand X gekauft. Deal ist vorbei und gelaufen. :)

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Hey hey :)

Dieses Problem habe ich auch dauernd mit PayPal.. der Verkäufer kann da nix ausschalten. PayPal blockiert deine Zahlungsweise, weil das System eine "Gefahr" im Zahlungsverhalten erkennt. Habe wegen sowas schon öfter mit dem PayPal-Support Kontakt gehabt, die sagen immer, die können da nichts machen und das System nicht aushebeln.

Manchmal klappt das Bezahlen bei mir, manchmal nicht. Total willkürlich und kurios. :/ Auf gut Deutsch gesagt: wenn PayPal dich im Moment so nicht zahlen lässt, Pech gehabt. :/ Du kannst höchstens von deinem normalen Bankkonto Geld auf dein PayPal Konto einzahlen und dann so damit auf PayPal bezahlen. :)

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