Ebay Kleinanzeigen Kauf (Fahrrad) mit Mängeln zurückgeben?
Hallo zusammen,
ich habe am Sonntag ein Fahrrad auf Kleinanzeigen gekauft und habe nun gemerkt, dass das Fahrrad eigentlich kaputt ist (der vordere Reifen). Ich habe den Verkäufer kontaktiert und darum gebeten, dass Fahrrad zurückzugeben. Er hat verneint. Kann ich irgendwas machen, um ihn rechtlich zur Verantwortung zu ziehen? mir wäre es ein Anliegen, dass andere Leute nicht mehr auf ihn hereinfallen
7 Antworten
Es tut mir leid zu hören, dass du ein Fahrrad mit einem defekten Vorderrad gekauft hast. In solchen Fällen gibt es einige Schritte, die du unternehmen kannst, um rechtlich gegen den Verkäufer vorzugehen:
1. **Beweise sammeln:** Dokumentiere den Zustand des Fahrrads, insbesondere den defekten Vorderrad, mit Fotos oder Videos. Halte auch sämtliche Kommunikation mit dem Verkäufer schriftlich fest, einschließlich deiner Bitte um Rückgabe des Fahrrads.
2. **Rücktritt vom Kaufvertrag:** Gemäß dem österreichischen Zivilgesetzbuch (ABGB) hast du unter bestimmten Bedingungen das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn das Fahrrad mangelhaft ist. Du solltest den Verkäufer schriftlich darüber informieren und um eine Rückabwicklung des Kaufvertrags bitten.
3. **Rechtliche Schritte:** Wenn der Verkäufer nicht bereit ist, das Fahrrad zurückzunehmen oder eine Erstattung anzubieten, könntest du erwägen, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies könnte die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens oder die Klage vor Gericht umfassen.
4. **Öffentliche Warnung:** Wenn du möchtest, dass andere potenzielle Käufer vor dem Verkäufer gewarnt werden, könntest du eine Bewertung auf der Plattform hinterlassen, auf der du das Fahrrad gekauft hast, um andere Nutzer vor dem Kauf zu warnen.
Es ist ratsam, sich vor der Durchführung rechtlicher Schritte rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass du deine Rechte vollständig verstehst und angemessen geschützt bist. Ein Anwalt kann dir dabei helfen, die beste Vorgehensweise zu bestimmen und deine Interessen zu vertreten.
Es kommt darauf an, ob der Verkäufer rechtwirksam sämtlich Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen hat!
Ausnahme:
Wenn der Verkäufer vorsätzlich den Mangel verschwiegen hat!
Also was für ein Mangel liegt vor?
sowas guckt man sich persönlich an...
ich denke mal da steht Aussage gegen Aussage...
der Verkäufer könnte argumentieren, das der Schaden nach dem Kauf passiert ist...
nächstesmal besser aufpassen
klar könnte man anzeigen...aber ohne Beweise
andersherum könnte der Verkäufer sie anzeigen wegen übler nachrede...
ohne Beweise, das das vor dem Kauf war der Mangel... wird das aber ins Leere laufen
Du hast das Rad doch sicher abgeholt und angeschaut. Nachträglich wird dadurch kaum was zu machen sein.
Ich habe zufällig auch gerade ein Fahrrad auf Kleinanzeigen verkauft
Um jegliche Gewährleistung und Haftung auszuschließen als Privatverkauf
schreibe ich dieses auch in die Beschreibung und lasse grundsätzlich eine Probefahrt unter Zeugen gegen Pfand in Form des Personalausweises machen
Ein Vorderrad kannst Du günstig ersetzen