Doppel Lieferung ,Kunde weigert sich Artikel zurück zu schicken?
Guten Tag,
leider habe ich ein Kunde auf eBay ein Artikel doppelt geschickt.
Wir merkten es erst als ein anderer Kunde sich wunderte, dass seine Ware nicht an kann.
Wir schrieben den Kunden an, der laut DHL eine Doppellieferung bekommen hatte. Er reagierte nicht, wir haben dann eBay eingeschaltet und dann kann von ihm erst eine Antwort. Er würde das Paket behalten, da es sich ja um nicht bestellte Ware handelt.
Hier handelt es sich um eine doppelte Lieferung desselben Artikels und er wusste es auch, das gab er in späteren E-Mail verlauf zu. Nach fast einer Woche hin und her war er bereit das Paket zurückzuschicken und wir schickten ihn ein rücksende Etikett. Er meldete sich nach 1 Woche, er sei krank und würde das Paket verschicken, wenn es ihn besser ging. 2 Wochen später kann, er möchte 10 Euro für den aufwand, sonst würde er es nicht verschicken. Wir dachten, ok 10 Euro bekommt er. Dann schrieb er 10 Euro wurden ihn nicht reichen 20 Euro möchte er jetzt haben. Wir Fragten ihn nach seinen Kontodaten
Jetzt schrieb er, wir sollen ihn 25 Euro auf E-Bay eine Gutschrift (Teilrückerstattung) veranlassen, dann wär das sofort ersichtlich.
Das Paket steht fertig verpackt mit Aufkleber bereit. Das schrieb er uns aber schon vor 3 Wochen.
Wir haben ihn jetzt eine Frist gesetzt, das Paket bis zum 24 .12.2022 zu verschicken .
Wie sollen wir weiter vorgehen? Wir fühlen uns erpresst und glauben nicht, dass wir das Paket je wieder sehen werden.
Es handelt sich übrigens um ein privat kauf und der Artikel hat ein wert von über 100 Euro
2 Antworten
Der Kunde ist tatsächlich im Recht, er hat keine Bringepflicht für den zuviel gelieferten Artikel. Ihr habt einen Holpflicht, d.h. wenn der Kunde den Artikel nicht freiwillig weg bringt macht ihr einen Termin mit Ihm und schickt ihm einen Abholer ins Haus, der die Sendung abholt.
Bei DHL kostet diese Abholung z.b. 3 € zum Porto dazu.
1.
Dämliche Aktion vom Käufer!
2.
Leider ist der Käufer nicht verpflichtet, irgendwas zu organisieren/wegzubringen.
Ihr müsst, soweit ich informiert bin, eine Abholung veranlassen.
3.
Wie das nun aussieht, wo sich der Käufer gegen eine Kostenbeteiligung bereit erklärt hat, dass zur Post zu bringen?
4.
Schreibe dem Käufer nochmals:
Sehr geehrter .......
wir freuen uns, dass sie sich entschieden haben, nunmehr auch die zweite Lieferung behalten zu wollen.
Anbei unsere Rechnung mit der Bitte diese unverzüglich auszugleichen.
5.
Inwieweit ihr alternativ mit einer Anzeige gegen diese Person vorgehen könntet, müsste man mal einen Anwalt fragen.
Dann fordere diese Person letztmalig unter Fristsetzung (14 Tage, festes Datum benennen) auf, euch einen Abholungstermin zu benennen.
Alternativ erklärt euch bereit, sollte das Paket von ihm selbst innerhalb von 14 Tagen zugesendet werden, eine Kostenerstattung von 20 Euro zu tragen.
Weise in diesem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass ihr nach Fristablauf den Vorgang an euren Anwalt übergeben werdet.
Er will keine Abholung , er hätte ja dann warte Zeiten. Seine Aussage. Er Denkt Mit der doopellieferung wer er in recht ,die Ware zu behalten .