Doppel Lieferung ,Kunde weigert sich Artikel zurück zu schicken?

2 Antworten

Der Kunde ist tatsächlich im Recht, er hat keine Bringepflicht für den zuviel gelieferten Artikel. Ihr habt einen Holpflicht, d.h. wenn der Kunde den Artikel nicht freiwillig weg bringt macht ihr einen Termin mit Ihm und schickt ihm einen Abholer ins Haus, der die Sendung abholt.

Bei DHL kostet diese Abholung z.b. 3 € zum Porto dazu.


zuckerlo 
Beitragsersteller
 21.12.2022, 12:23

er Verweigert eine Abholung

1.

Dämliche Aktion vom Käufer!

2.

Leider ist der Käufer nicht verpflichtet, irgendwas zu organisieren/wegzubringen.

Ihr müsst, soweit ich informiert bin, eine Abholung veranlassen.

3.

Wie das nun aussieht, wo sich der Käufer gegen eine Kostenbeteiligung bereit erklärt hat, dass zur Post zu bringen?

4.

Schreibe dem Käufer nochmals:

Sehr geehrter .......

wir freuen uns, dass sie sich entschieden haben, nunmehr auch die zweite Lieferung behalten zu wollen.

Anbei unsere Rechnung mit der Bitte diese unverzüglich auszugleichen.

5.

Inwieweit ihr alternativ mit einer Anzeige gegen diese Person vorgehen könntet, müsste man mal einen Anwalt fragen.


zuckerlo 
Beitragsersteller
 21.12.2022, 12:29

Er will keine Abholung , er hätte ja dann warte Zeiten. Seine Aussage. Er Denkt Mit der doopellieferung wer er in recht ,die Ware zu behalten .

Alarm67  21.12.2022, 12:49
@zuckerlo

Dann fordere diese Person letztmalig unter Fristsetzung (14 Tage, festes Datum benennen) auf, euch einen Abholungstermin zu benennen.

Alternativ erklärt euch bereit, sollte das Paket von ihm selbst innerhalb von 14 Tagen zugesendet werden, eine Kostenerstattung von 20 Euro zu tragen.

Weise in diesem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass ihr nach Fristablauf den Vorgang an euren Anwalt übergeben werdet.

https://www.google.de/amp/s/www.frag-einen-anwalt.de/Doppelte-Lieferung-Irrtum-des-Versenders--f122093.html%3famphtml=1

Tiiii  21.12.2022, 13:06
@Alarm67

Und nicht nur androhen, sondern auch tun. Die großen Unternehmen sitzen sowas leider einfach aus weil ein Umsatz nicht ins Gewicht fällt. Aber es gibt **** Leute, denen das gerne mal ein Richter aufzeigen soll.