Diebstahl als Jugendlicher. Was passiert nach der Vorladung?
Hallo! Vor ein paar Wochen habe ich bei einem Drogeriemarkt Sachen im Wert von 25 Euro geklaut (§ 242 StGB, Diebstahl) und wurde dabei erwischt. Ich bin Ersttäter. Nun habe ich eine Vorladung von der Polizei bekommen, wo ich eine Aussage machen muss (§ 163a StPO). Der Drogeriemarkt hat mich schon angezeigt und möchte mir nun eine Strafe geben. Wie z.B. Sozialstunden. Wäre es möglich, dass ich die Aussage gut mache und mit nur einer Geldstrafe davonkomme? Und wird der Fall in mein Führungszeugnis eingetragen?
Der Drogeriemarkt hat schon einen Strafantrag gestellt.
1 Antwort
"Der Drogeriemarkt hat mich schon angezeigt und möchte mir nun eine Strafe geben"
Der Drogeriemarkt KANN Dir keine Strafe geben, er kann Dich nur anzeigen/einen Strafantrag stellen. Über die Strafe entscheidet ein Richter.
"Wäre es möglich, dass ich die Aussage gut mache und mit nur einer Geldstrafe davonkomme?"
Nein. Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.