Vorladung bei der Polizei wegen Diebstahl?
Hallo, ich hab eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei bekommen. Ich bin 16 werde 17 möchte fragen ob meine Eltern mitkommen müssen?
4 Antworten
Wenn die Eltern mitkommen müssten, würde das wohl in der Vorladung drinstehen bzw. hätten die Eltern selbst eine Vorladung bekommen.
Allerdings fände ich es schon sinnvoll, bei solchen rechtlichen Problemen mit drohenden Konsequenzen mit den Eltern zu sprechen. Sie werden es ja früher oder später ohnehin mitbekommen.
Dass man mit 16 auch irgendwann 17 wird, finde ich jetzt nicht so außergewöhnlich.
ja sie müssen mitkommen, ist ja Teil des ganzen, die Eltern erziehungspsychologisch da mit einzubinden....
ansonsten besteht ja die Gefahr, das sie nicht mitbekommen, was ihre Söhnchen und Töchterchen in ihrer Freizeit so anstellen...
Ein Brief an die Eltern mit Vorladung ist obligatorisch...
Ich denke mal wenn du unter 18 bist also noch kein Erziehungsberechtigter bist, ist die Vorladung für deine Eltern. Also sollten sie theoretisch mitkommen. (Bin nicht sicher )
Nein, Erziehungsberechtigte haben Anwesenheitsrecht aber keine Anwesenheitspflicht bei der Vernehmung ihrer Kinder.
Du als Beschuldigter musst natürlich auch nicht hingehen wenn du nicht willst.