Der Käufer unseres Hauses möchte in thl. Baht zahlen. Mir wäre es recht, da wir schon in Thailand leben. Ist so eine Kaufabwicklung möglich?

3 Antworten

Selbstverständlich geht das .

Dich würde ich einen Anwalt vor Ort hinzuziehen , und zwar nicht den Kumpel vom Verkäufer.

Mal als Tip

Geprüfte Rechtsberatung vor Ort gibt es von eingetragenen Anwälten des Auswärtigen Amtes in Bankok

Findest Du hier

Diese helfen und beraten bei allen Fragen ( selbstverständlich gegen Gebühr )

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Deutsche Botschaft Bangkok

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Anwaltsliste - Auswärtiges Amt - Deutsche Botschaft Bangkok

08.02.2023 — Hier finden Sie die Liste mit Kontaktdaten zu Rechtsanwälten im Amtsbezirk der Botschaft Bangkok.

 - (Währung, Hausverkauf)

Nach Deutschem Recht problemlos möglich, es herrscht Vertragsfreiheit.

Da die Gebühren des Notars, des Grundbuchamts und auch die Grunderwerbsteuer nach dem Kaufpreis berechnet werden, müsste aber der Preis in Euro genannt werden, ggf. der Umrechnungskurs und der Preis in der Fremdwährung.

Man sollte zur Sicherheit auch genau definieren, wer das Risiko von Wechselkursäänderungen in der Zweit zwischen Vertragsabschluss und Kaufpreisfälligkeit trägt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Sicherlich kann man das machen. Aber gerade Thailand, wo man zwar Geld hin Überweisen kann, aber nicht raus.

Der Käufer wird niemals den Betrag hier nach Deutschland anweisen. Geht also nur in Thailand vom Käufer zum Verkäufer.


DerCAM  31.10.2023, 11:55

Natuerlich kann man auch aus Thailand heraus Geld ueberweisen. Ist bei Privatpersonen und hoeheren Betraegen zwar ein wenig aufwendig, aber selbstverstaendlich moeglich.