Der Käufer unseres Hauses möchte in thl. Baht zahlen. Mir wäre es recht, da wir schon in Thailand leben. Ist so eine Kaufabwicklung möglich?
Der Verkauf soll in Deutschland stattfinden, die Bezahlung allerdings in komplett
oder teilweise in einer Fremdwährung. Steuern und Gebühren sind ausgenommen,
3 Antworten
Selbstverständlich geht das .
Dich würde ich einen Anwalt vor Ort hinzuziehen , und zwar nicht den Kumpel vom Verkäufer.
Mal als Tip
Geprüfte Rechtsberatung vor Ort gibt es von eingetragenen Anwälten des Auswärtigen Amtes in Bankok
Findest Du hier
Diese helfen und beraten bei allen Fragen ( selbstverständlich gegen Gebühr )
https://bangkok.diplo.de › service
Anwaltsliste - Auswärtiges Amt - Deutsche Botschaft Bangkok
08.02.2023 — Hier finden Sie die Liste mit Kontaktdaten zu Rechtsanwälten im Amtsbezirk der Botschaft Bangkok.
Nach Deutschem Recht problemlos möglich, es herrscht Vertragsfreiheit.
Da die Gebühren des Notars, des Grundbuchamts und auch die Grunderwerbsteuer nach dem Kaufpreis berechnet werden, müsste aber der Preis in Euro genannt werden, ggf. der Umrechnungskurs und der Preis in der Fremdwährung.
Man sollte zur Sicherheit auch genau definieren, wer das Risiko von Wechselkursäänderungen in der Zweit zwischen Vertragsabschluss und Kaufpreisfälligkeit trägt.
Sicherlich kann man das machen. Aber gerade Thailand, wo man zwar Geld hin Überweisen kann, aber nicht raus.
Der Käufer wird niemals den Betrag hier nach Deutschland anweisen. Geht also nur in Thailand vom Käufer zum Verkäufer.
Natuerlich kann man auch aus Thailand heraus Geld ueberweisen. Ist bei Privatpersonen und hoeheren Betraegen zwar ein wenig aufwendig, aber selbstverstaendlich moeglich.