Antwort
wenn die Tochter noch nicht volljährig ist, ist eine Vollmacht immer gegeben.
Wird sie volljährig, ist es eher die Frage, ob sie diese Vollmacht erteilt.
Wie wäre es mit dem Ansatz: selbst ein Konto eröffnen (nur für ihre Belange) und ihr die Vollmacht drauf geben?