DB Bahncard 25 Abo, automatische Verlängerung?
Ich habe mir Anfang diesen Jahres eine Bahncard 25 geholt. Da ich damals noch unter 27 Jahre alt war, die "My BahnCard 25". Diese ist noch bis Mitte Januar gültig.
Da ich mittlerweile 27 bin und somit zu alt für die vergünstigte My BahnCard, ging ich davon aus, dass diese einfach ausläuft...
Jetzt habe ich eine Mail zugeschickt bekommen, mit der Rechnung für die normale Bahncard, die ich doch bitte bis Anfang nächsten Jahres bezahlen soll.
Ich habe aber kein Abo mit dieser Bahncard abgeschlossen, sondern damals mit der anderen Bahncard.
Außerdem habe ich keine Nachricht dazu erhalten, dass meine jetzige My BahnCard bald abläuft und diese auf die normale BahnCard "geupgradet" wird, wenn ich sie vorher nicht fristgerecht kündige.
Online hab ich das dazu gefunden:
"Ein Hinweis in den anlässlich der Bestellung übermittelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reicht nicht aus. Sie müssen gesondert (per E-Mail oder sonstiger Nachricht) auf die bevorstehende Vertragsverlängerung und Ihre Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam gemacht werden."
So eine Nachricht habe ich, wie erwähnt, nicht erhalten.
2 Antworten
"Ein Hinweis in den anlässlich der Bestellung übermittelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reicht nicht aus."
Wollen wir wetten, dass hierauf nicht nur in den AGB hingewiesen wird, worauf sich das von dir zitierte bezieht!
Mit Sicherheit wird hierauf bereits beim Antrag hingewiesen, was nichts mit den AGB zu tun hat. Es handelt sich dann nicht mehr um eine in den AGB versteckten überraschenden Klausel!
Auf der Website der Bahn unter
/service/ueber-uns/inside-bahn/tipps-tricks/bahncard-verloren
steht unter der Überschrift "BahnCard oder Probe BahnCard verlängern oder kündigen"Im dritten Punkt
- "Die My BahnCard 25 oder 50 gilt für ein Jahr. Ohne Kündigung in Textform (bis spätestens 6 Wochen vor Laufzeitende) verlängert sie sich automatisch für ein weiteres Jahr – bei Vollendung des 26. Lebensjahres, verwandelt sich die My BahnCard in eine „reguläre“ oder „ermäßigte“ BahnCard 25 oder 50."
Wenn Du der Ansicht bist, dass dies nicht ausreicht, wirst Du das wohl oder übel mit der Bahn diskutieren müssen.
Du meinst die neueren Regelungen zum Verbraucherschutz. Ob das Abo der DB dazu auch zählt, kann ich nicht beurteilen. Versicherungsverträge sind beispielsweise davon ausgeschlossen.
https://www.finanztip.de/blog/bahncard-verlaengerung-um-ganzes-jahr-durchaus-zulaessig/
Demnach gelten die neuen Regelungen nur für die BahnCard 100.
PS: ich war zu langsam 🙃
Ja, das habe ich auch gerade gelesen. Dass ich aber nicht persönlich per Mail oder Sonstiges darauf aufmerksam gemacht worden bin, ist ja immer noch gegeben.