Das Auto beim Ausparken in der Tiefgarage gegen Betonecke gestriffen. Polizei?
Das Auto beim Ausparken in der Tiefgarage gegen Betonecke gestriffen. Die hintere Tür ist abgekommen und zerkratzt und Kotflügel ist zerkratzt. Vollkasko vorhanden. Über Eckenschaden habe ich Hausrat informiert. Was soll ich noch tun bevor ich Versicherung kontaktiere? Polizei?? (unbedingt?).
2 Antworten
Wenn ein Schaden am beton entstanden ist, muss der Hausbesitzer informiert werden, denn dein Kfz. Haftpflichversicherung muss den Schaden regulieren. Dazu Fotos machen.
Den Schaden am Fahrzeug muss der Kfz.Halter selbst bezahlen, bzw. evtl. eine Vollkaskoversicherung. Wenn du nicht Besitzer des KfZ. sein solltest, musst du dem Besitzer seinen Schaden ersetzen - allerdings geht das nicht über die Hausratversicherung.
Die Polizei zu verständigen macht erst dann einen Sinn, wenn ein Schaden verursacht wurde, und der Verursacher nicht gefunden wird. Das wäre in der Tat eine Unfallflucht.
Was hat denn deine Hausrat mit dem Fall zu tun?
Den Schaden am eigenen Haus wird Dir keine Versicherung ersetzen. Die Hausrat schon gar nicht, da ein Bestandteil des Hauses kein Hausrat ist. Die Gebäudeversicherung auch selbst dann nicht, wenn Anprallschaden mitversichert ist, da Du selbst den Schaden verursacht hast. Und die KFZ-Vers. auch nicht, da die Haftpflicht eigenes Eigentum ausschliesst und die Vollkasko auf das Fahrzeug beschränkt ist.
Fotos vom Pfeiler und vom Auto würde ich machen. Und umgehend der KFZ-Versicherung melden.
Dat hat in der Tiefgarage meines Mehrwohnungshauses passiert (schon korrigiert) Sorry.