Antwort
Die OEG Rente darf nicht auf ALG 2 oder Sozialhilfe angerechnet werden. Auch darf die OEG Rente nicht gepfändet werden.
Die OEG Rente darf nicht auf ALG 2 oder Sozialhilfe angerechnet werden. Auch darf die OEG Rente nicht gepfändet werden.